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  1. Fakten und Zeitplan. Standort. Die geplanten Windkraftanlagen stehen auf der Gemarkung Mitteldorf und Oberdorf in der Gemeinde Wipperdorf. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Nordhausen. Inbetriebnahme. 6 Windenergieanlagen im April 2017, 1 Anlage voraussichtlich im Juni 2019. Energieversorgung.

  2. Pustleben und die beiden anderen Ortsteile Mitteldorf und Oberdorf der ehemaligen Gemeinde Wipperdorf mit insgesamt 1400 Einwohnern liegen in einem großen Talkessel an der Wipper zwischen Hainleite und den Vorbergen des Südharzes. Durch den Ortsteil führt die von Nordhausen nach Kassel gehende ehemalige Bundesstraße 80 (jetzt Landesstraße ...

  3. Mitteldorf und die beiden anderen Ortsteile Oberdorf und Pustleben der ehemaligen Gemeinde Wipperdorf mit insgesamt 1400 Einwohnern liegen in einem großen Talkessel an der Wipper zwischen der Hainleite und den Vorbergen des Südharzes. Die Landesstraße 1034 verläuft durch die drei Ortsteile nach Kehmstedt.

  4. Nach Kirche oder Gemeinde suchen. Pfarrbereich; Veranstaltungen; Gottesdienste; Pfarrbereich Wipperdorf. Straße der Einheit 89 99752 Wipperdorf; 036338 40749; 036338 40740; pfarramt-wipperdorf@gmx.de ; Marina Mönnich Pfarrerin . Straße der Einheit 89 W ...

  5. Die Stadt Bleicherode, die Gemeinden Etzelsrode, Friedrichsthal, Kleinbodungen und Kraja sowie vier von sechs Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hainleite, dies sind Hainrode, Nohra, Wipperdorf und Wolkramshausen, schlossen sich zur neuen Landgemeinde Stadt Bleicherode zusammen. Diese ist zugleich erfüllende Gemeinde für die Umlandgemeinden Großlohra, Kleinfurra (VG „Hainleite ...

  6. Bleicherode ist eine Kleinstadt im Landkreis Nordhausen und mit über 10.000 Einwohnern die zweitgrößte Landgemeinde im Freistaat Thüringen . Bleicherode ist erfüllende Gemeinde für die Gemeinden Großlohra, Kehmstedt, Kleinfurra, Lipprechterode und Niedergebra.

  7. Die rechtsaufsichtliche Eingangsbestätigung der Friedhofssatzung der Gemeinde Wipperdorf (Beschluss-Nr.: 110-18/2018) erfolgte gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) mit Schreiben des Landratsamtes Nordhausen vom 29.03.2018, eingegangen am 29.03.2018 unter AZ 15/095.6/Kle. Gemeinde Wipperdorf