Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. 27. Juli 2023 · Eine Genehmigung ist gemäß § 184 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch [ BGB] die nachträgliche Zustimmung zur Vornahme eines Rechtsgeschäfts. Bei zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäften...

  2. 20. Juni 2023 · Die Genehmigung ist eine behördliche oder private Entscheidung, durch die einem Antragsteller die Erlaubnis erteilt wird, eine bestimmte Handlung, die...

  3. Bürgerliches Gesetzbuch § 182 - (1) Hängt die Wirksamkeit eines Vertrags oder eines einseitigen Rechtsgeschäfts, das einem anderen gegenüber vorzunehmen...

  4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 184 Rückwirkung der Genehmigung. (1) Die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. (2) Durch die Rückwirkung werden Verfügungen nicht unwirksam, die vor der Genehmigung über den Gegenstand des ...

  5. Lexikon Online ᐅGenehmigung: I. Bürgerliches Recht: die nachträgliche Zustimmung eines Dritten zu einem von anderen Personen vorgenommenen Rechtsgeschäft (vgl. §§ 182, 184 BGB). II. Außenwirtschaftsrecht: Ausfuhrverfahren, Einfuhrverfahren. III. Güterkraftverkehrsgesetz: Einer Erlaubnis bedarf es zur Durchführung von

  6. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 182 Zustimmung. (1) Hängt die Wirksamkeit eines Vertrags oder eines einseitigen Rechtsgeschäfts, das einem anderen gegenüber vorzunehmen ist, von der Zustimmung eines Dritten ab, so kann die Erteilung sowie die Verweigerung der Zustimmung sowohl dem einen als dem anderen Teil gegenüber erklärt werden.

  7. Die Einwilligung (§ 183) stellt die vorherige Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft dar, das noch nicht vorgenommen worden ist. Die Genehmigung (§ 184) ist dagegen die nachträgliche Zustimmung zu einem bereits vorgenommenen Rechtsgeschäft. Es ist also ein schwarzer Rappe (Pleonasmus), wenn kluge Juristen von „nachträglicher Genehmigung “ ...