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  1. Übersicht über den Gerichtsaufbau in der Bundesrepublik Deutschland. Stand: Februar 2011. BUNDESVERFASSUNGSGERICHT. 2 Senate. 1) (jeweils 8 Richterinnen bzw. Richter) Verfassungsgerichte der Länder. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 2) Bundesgerichtshof. Bundesverwaltungsgericht. Vereinigte Große Senate.

  2. Sitze der Bundesgerichte. Große Karte: Deutschland; unten rechts: München. Die Gerichtsorganisation in Deutschland ist Teil des Staatsorganisationsrechts und betrifft die Gerichte im Bund und in den Ländern. Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut und wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die im Grundgesetz ...

  3. Alle Bundesgerichte sind im Grundgesetz aufgeführt (Artikel 92 bis 96 Grundgesetz). Hierzu gehört z. B. der Bundesgerichtshof oder das Bundesarbeitsgericht. Die Bundesgerichte entscheiden in der Regel als letzte Instanz in einem Verfahren. Es gibt unterschiedliche Gerichtsbarkeiten.

  4. Struktur und Organisation der Gerichte in Deutschland. Es gibt zahlreiche Streitigkeiten, bei denen Gerichte in Deutschland die einzelnen Sachverhalte aufklären müssen. Um dies bewältigen zu können, müssen die 1085 Gerichte in Deutschland, die sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene für die verschiedensten Bereiche zuständig sind ...

  5. Die Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit ist dreistufig, die Finanzgerichtsbarkeit zweistufig. Die obersten Instanzen sind das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht und der Bundesfinanzhof.

  6. In Deutschland gibt es die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Fachgerichtsbarkeit. Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören die Zivil- und die Strafgerichtsbarkeit. Unter die Fachgerichtsbarkeit fallen die Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichte.

  7. Der Bundesgerichtshof steht an der Spitze der Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte. Diesen sogenannten ordentlichen Gerichten ist die Zivil- und Strafrechtspflege übertragen. In ihrem Bereich sind etwa 75 Prozent der Richter in der Bundesrepublik Deutschland tätig.