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Übersicht über den Gerichtsaufbau in der Bundesrepublik Deutschland. Stand: Februar 2011. BUNDESVERFASSUNGSGERICHT. 2 Senate. 1) (jeweils 8 Richterinnen bzw. Richter) Verfassungsgerichte der Länder. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 2) Bundesgerichtshof. Bundesverwaltungsgericht. Vereinigte Große Senate.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) besteht in Deutschland gemäß Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aus allen Gerichten, vor die Zivilsachen, also bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Strafsachen gehören, soweit für sie nicht entweder die ...
Die "ordentliche Gerichtsbarkeit" umfasst die Zivil- und Strafgerichte, zur "besonderen Gerichtsbarkeit" zählen Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte, Sozialgerichte und Finanzgerichte.
Bundesländer. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Finanzgerichtsbarkeit. Gerichtsbarkeit, ordentliche. Schiedsgericht. Sozialgerichtsbarkeit. Verfassungsgericht. Verwaltungsgerichtsbarkeit. Gerichtliche Partei. Gerichtsbarkeit, freiwillige. Die staatlichen Gerichte sind aus Gründen der Spezialisierung in verschiedene Zweige, sog. G., aufgeteilt.
- Bundeszentrale Für Politische Bildung
ordentliche Gerichte sind: Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof. Zivilgerichtsbarkeit (bei Rechtsstreitigkeiten der Bürger untereinander) Freiwillige Gerichtsbarkeit. Strafgerichtsbarkeit (Verfolgung von Straftaten) Die besondere Gerichtsbarkeit.
Lerne mit 50 Gerichte in Deutschland Karteikarten in der kostenlosen StudySmarter App. Angenommen Dein Vater hat Probleme mit seinem Arbeitgeber, da dieser ihm den Lohn nicht auszahlt. An welches Gericht muss sich Dein Vater bzw. sein Anwalt wenden? Arbeitsgericht Sozialgericht Amtsgericht Landgericht.
Es gibt unterschiedliche Gerichtsbarkeiten. Dies bedeutet, dass die Gerichte in Deutschland für verschiedene Bereiche zuständig sind. Zur sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit zählen sowohl die Straf- als auch die Zivilgerichtsbarkeit. Ein Strafgericht entscheidet über Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten; führt also zum Beispiel einen ...