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  1. Übersicht über den Gerichtsaufbau in der Bundesrepublik Deutschland. Stand: Februar 2011. BUNDESVERFASSUNGSGERICHT. 2 Senate. 1) (jeweils 8 Richterinnen bzw. Richter) Verfassungsgerichte der Länder. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 2) Bundesgerichtshof. Bundesverwaltungsgericht. Vereinigte Große Senate.

  2. In Deutschland gibt es fünf selbstständige Gerichtsbarkeiten: Ordentliche Gerichtsbarkeit. Arbeitsgerichtsbarkeit. Verwaltungsgerichtsbarkeit. Finanzgerichtsbarkeit. Sozialgerichtsbarkeit. Zu jeder der Gerichtsbarkeiten gibt es einen obersten Gerichtshof des Bundes. Dieser oberste Gerichtshof ist die jeweils höchste Instanz der ...

    • Öffentliches Recht und Privatrecht
    • Zweige Der Gerichtsbarkeit
    • Bundes- und Landesgerichte
    • Zivilgerichte
    • Zivilprozess
    • Strafgerichte
    • Strafprozess
    • Verwaltungsgerichte

    Man teilt das Recht ein in die beiden großen Rechtsgebiete Privatrecht und öffentliches Recht. Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der einzelnen Bürger zueinander. Sein Kern ist das bürgerliche Recht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergelegt ist. Es enthält Regelungen für den bürgerlichen Alltag, zum Beispiel für Kauf und Verkauf,...

    Die Recht sprechende Gewalt ist in der Bundesrepublik Deutschland in fünf selbstständige Gerichtszweige gegliedert, die mit den Begriffen "ordentliche" und "besondere Gerichtsbarkeit" unterschieden werden. Die "ordentliche Gerichtsbarkeit" umfasst die Zivil- und Strafgerichte, zur "besonderen Gerichtsbarkeit" zählen Verwaltungsgerichte, Arbeitsgeri...

    In allen Gerichtszweigen gibt es jeweils Gerichte der Länder und des Bundes. Innerhalb der einzelnen Gerichtszweige bestehen mehrere Instanzen, das sind Stufen des gerichtlichen Verfahrens, die einander übergeordnet sind. In der Regel gibt es drei Instanzen, die ersten beiden sind Gerichte der Länder, die oberste Instanz ist ein Bundesgericht. Die ...

    Zivilgerichte sind für bürgerliche (zivile) Rechtsstreitigkeiten zuständig, das sind Streitigkeiten, die zum Bereich des Privatrechts gehören. Sie werden angerufen, wenn es etwa Streit um einen Kaufvertrag gibt, wenn ein Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, wenn ein Mieter eine Mieterhöhung für ungerechtfertigt hält. Sie scheiden Ehen ...

    Ein Zivilprozess beginnt mit der Erhebung einer Klage. Kläger und Beklagter heißen Parteien. Die Parteien stehen sich gleichberechtigt gegenüber. Der Kläger begründet seinen Antrag, der Beklagte bestreitet die Behauptungen insgesamt oder teilweise. Beide Parteien können Beweismittel vorlegen und Zeugen beibringen. Das Gericht prüft nur, was die Par...

    Strafgerichte sind für die Anwendung des Strafrechts zuständig, das im Strafgesetzbuch (StGB) niedergelegt ist. Strafrechtsvorschriften enthalten aber auch viele andere Gesetze, zum Beispiel das Betäubungsmittelgesetz, das Versammlungsgesetz, das das "Vermummungsverbot" enthält, und das Außenwirtschaftsgesetz, das Waffenexporte in bestimmte Länder ...

    Ein Strafverfahren beginnt mit der Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Vorausgegangen ist gewöhnlich eine Strafanzeige bei der Polizei, beim Amtsgericht oder bei der Staatsanwaltschaft. In dem nun einsetzenden Ermittlungsverfahren stellt die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Polizei fest, ob ein hinreichender Verdacht auf ...

    Verwaltungsgerichte sind zuständig für Streitigkeiten zwischen den Bürgern und der Staatsgewalt. Sie bieten dem Bürger Rechtsschutz, wenn er sich durch eine Maßnahme der Verwaltung in seinen Rechten verletzt glaubt. Verwaltungsgerichte entscheiden beispielsweise, wenn gegen die Versagung einer Baugenehmigung geklagt wird. Sie können gegen die als u...

  3. Bundesländer. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Finanzgerichtsbarkeit. Gerichtsbarkeit, ordentliche. Schiedsgericht. Sozialgerichtsbarkeit. Verfassungsgericht. Verwaltungsgerichtsbarkeit. Gerichtliche Partei. Gerichtsbarkeit, freiwillige. Die staatlichen Gerichte sind aus Gründen der Spezialisierung in verschiedene Zweige, sog. G., aufgeteilt.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  4. Es gibt unterschiedliche Gerichtsbarkeiten. Dies bedeutet, dass die Gerichte in Deutschland für verschiedene Bereiche zuständig sind. Zur sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit zählen sowohl die Straf- als auch die Zivilgerichtsbarkeit. Ein Strafgericht entscheidet über Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten; führt also zum Beispiel einen ...

  5. Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) besteht in Deutschland gemäß § 13 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aus allen Gerichten, vor die Zivilsachen, also bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Strafsachen gehören, soweit für sie nicht ...

  6. BFH. Sitze der Bundesgerichte. Große Karte: Deutschland; unten rechts: München. Die Gerichtsorganisation in Deutschland ist Teil des Staatsorganisationsrechts und betrifft die Gerichte im Bund und in den Ländern.