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  1. 9. Mai 2023 · Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren ...

  2. 9. Mai 2023 · Pressemitteilung Nr. 30/2023. 09. Mai 2023. Quelle: BMJ. Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen.

  3. 30. Juni 2022 · Jeder Mensch in Deutschland soll sein Geschlecht und seinen Vornamen künftig selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das sieht das neue...

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  4. 12. Apr. 2024 · Der Geschlechtseintrag einer Person kann beim Standesamt künftig deutlich einfacher geändert werden. Mehrheitlich stimmte der Bundestag für das Selbstbestimmungsgesetz.

    • Tagesschau.De
  5. Ratgeber: Änderung des Namens und Personenstands/ Geschlechtseintrag nach dem Transsexuellen-Gesetz (TSG) Voraussetzungen für die Namens- und Personenstandsänderung (Stand: 2022) Ratgeber zum aktuellen Transsexuellen-Gesetz (TSG): Wie kann ich meinen Geschlechtseintrag bzw. Personenstand ändern? Welche Gutachten muss ich vorlegen?

  6. Durch das "Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben" vom 18.12.2018 kennt das deutsche Personenstandsrecht drei mögliche Geschlechts-Einträge: "männlich", "weiblich" und "divers". Außerdem kann der Geschlechts-Eintrag offen gelassen werden.