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  1. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz: GKV-Modernisierungsgesetz (GMG), ist die rechtliche Grundlage für den 2003 begonnenen Versuch einer Reform des deutschen Gesundheitswesens unter Kostengesichtspunkten.

    • GMG
    • Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
  2. Die Regelung des § 62 Abs. 1 S 1 SGB V (idF durch Art. 1 Nr. 30 Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14.11.2003, BGBl I 2190, mWv 1.1.2004) begrenzt die Höhe der während jedes Kalenderjahres zu leistenden Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze.

  3. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Inhaltsübersicht Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetz-buch Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozial-gesetzbuch

  4. 1. Jan. 2004 · Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) ist ein großes Maßnahmenpaket beschlossen worden, das vor allem der kontinuierlichen Beitragssteigerung in der gesetzlichen Krankenversicherung entgegenwirken soll. Unter anderem müssen Patienten nun grundsätzlich zu allen Leistungen Zuzahlungen erbringen.

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  5. Gesetz vom 14.11.2003. Eckpunkte der Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform (07/2003) Eckpunkte der Bundesregierung zur Modernisierung des Gesundheitswesens (02/2003) Inkrafttreten: Im Wesentlichen ab 01.01.2004. Wesentliche Inhalte: Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung.

  6. Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung - GKV-Modernisierungsgesetz Inhaltsübersicht (redaktionell) - beck-online. Inhaltsübersicht (redaktionell) GMG Titelseite GMG VORBEM1 [Vorbemerkung (redaktionell)] GMG 1 [Vorbemerkung] Art. 1–35 nicht wiedergegebene Änderungs- bzw. neue Vorschriften GMG Artikel 1 Artikel. Siehe auch ...

  7. Das GMG trat am . Januar 2004 in Kraft. Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WettbewerbsstärkungsgesetzGKV-WSG) vom 26. März 20072; mit dem GKV-WSG wurde der Gesundheitsfonds eingeführt, in den die Beiträge der Versicherten und steuer-finanzierte Bundesmittel fließen.

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