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  1. Dezember 2004) Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung , kurz: GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) , ist die rechtliche Grundlage für den 2003 begonnenen Versuch einer Reform des deutschen Gesundheitswesens unter Kostengesichtspunkten.

    • GMG
    • Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
  2. Januar 2004 geltenden Fassung. Durch Art. 1 Nr. 143 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) vom 14. November 2003 (BGBl I S. 2190) ist § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V neu gefasst worden.

  3. 10 Mrd. Euro in 2004 auf ca. 14 bis 15 Mrd. Euro in 2007 ansteigt. Zusätzlich wird der paritätisch finanzierte allgemeine Beitragssatz durch die gesonderte Finanzierung des Zahnersatzes ab 2005 umgerechnet um ca. 0,35 sowie durch die Erhebung eines mitgliederbezogenen Sonderbeitrages ab 2006 um 0,5 Beitragssatzpunkte entlastet. Dies ...

  4. 28. Dez. 2003 · Januar 2004 im deutschen Gesundheitsw. BERLIN (bmg/daz). Zum 1. Januar tritt eine Vielzahl von Reformen und Änderungen im deutschen Gesundheitswesen in Kraft. Über die apothekenspezifischen...

  5. März 2004 fest, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten, zur Anwendung bei diesen Erkrankungen mit Begründung vom Vertragsarzt ausnahmsweise verordnet werden können. Dabei ist der therapeutischen Vielfalt Rechnung zu tragen. Bis zum Inkrafttreten dieser Richtlinien kann der Vertragsarzt nicht ...

  6. 1. Jan. 2004 · In Kraft getreten: 01.01.2004 4 Min. Lesedauer. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) ist ein großes Maßnahmenpaket beschlossen worden, das vor allem der kontinuierlichen Beitragssteigerung in der gesetzlichen Krankenversicherung entgegenwirken soll. Unter anderem müssen Patienten nun grundsätzlich zu allen Leistungen ...

  7. 14. Nov. 2003 · Gesetz vom 14.11.2003. Eckpunkte der Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform (07/2003) Eckpunkte der Bundesregierung zur Modernisierung des Gesundheitswesens (02/2003) Inkrafttreten: Im Wesentlichen ab 01.01.2004. Wesentliche Inhalte: Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung.