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  1. 10. Mai 2010 · Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) und Begründung und Auslegungshinweise. Gerüche sind Immissionen nach § 3 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Als solche sind sie der Nachbarschaft nur zumutbar, solange sie keine schädlichen Umwelteinwirkungen i. S. d. § 3 Abs. 1 BImSchG darstellen.

  2. Nachbarschaft herbeizuführen“. In der Regel werden die Art der Immissionen durch die Geruchs-qualität, das Ausmaß durch die Feststellung von Gerüchen ab ihrer Erkennbarkeit und über die Definition der Geruchsstunde (s. Nr. 4.4.7 dieser Richtlinie) sowie die Dauer durch die Ermittlung der Geruchshäufigkeit hinreichend berücksichtigt.

  3. Inhaltliche Detailänderungen ohne erhebliche Auswirkungen auf die Vorgehensweise. Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen als neue Schutzanforderung der TA Luft. GIRL wird mit der Einbindung in die TA Luft zu einem rechtlich verbindlichen Regelwerk. Höherer Grad der Rechtsicherheit.

  4. Die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL), im Langtitel „Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen“, soll helfen, Geruchsbelästigungen der Bevölkerung abzuschätzen und in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Sie wurde vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) entwickelt.

  5. www.lanuv.nrw.de › luft › geruecheLANUV

    Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL. In der GIRL spielen Häufigkeiten in Prozent der Jahresstunden von Gerüchen, die erkennbar und klar abgrenzbar aus Anlagen oder Anlagengruppen stammen, für die Bewertung der Geruchsbelästigung der Anwohner eine wesentliche Rolle. Die Erfassung der Geruchsimmissionssituation kann durch.

  6. (ehemals Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL - ) Erarbeitet von: Expertengremium Geruchsimmissions-Richtlinie. Stand 08.02.2022. (Verabschiedung durch den LAI-Unterausschuss Luftqualität/Wirkungsfragen/Ver-kehr) (Empfohlen zur Anwendung in den Ländern von der Bund/Länder-Arbeitsgemein-schaft für Immissionsschutz (LAI) auf seiner 143.

  7. 21. Nov. 2008 · REVOSax Landesrecht Sachsen - Geruchsimmissions-RichtlinieGIRL. Geruchsimmissions-Richtlinie. Vollzitat: Geruchsimmissions-Richtlinie vom 24. Oktober 2008 (SächsABl. S. 1596), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 414) Eingangsformel. Inhaltsübersicht. 1. Allgemeines. 2.