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  1. Bei der Grenzgängerkarte handelt es sich nach deutschem Recht um eine aufenthaltsrechtliche Erlaubnis, die ausschließlich an Ausländer ausgestellt wird. Sie berechtigt nicht nur zur Einreise und zum Aufenthalt, sondern auch zur Ausübung einer Beschäftigung zu den in ihr bezeichneten Bedingungen.

    • Frau Brilka
    • Frau Haderer
    • Herr Resch
    • Frau Fuchs
    • Herr Kern
    • Frau Steindlmüller
    • Frau Preuß
    • Frau Walter
    • Frau Ilic
    • Frau Mader

    Arbeitsbereichsleitung Stellv. Fachbereichsleitung Sachbearbeitung Drittstaatsangehörige für den Buchstabenbereich Br-Bz, C - D 1. +49 8651 773 349 2. E-Mail senden

    Stellv. Arbeitsbereichsleitung Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich J - K 1. +49 8651 773 348 2. E-Mail senden

    Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich A, Ba - Bq 1. +49 8651 773 324 2. E-Mail senden

    Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich E - I 1. +49 8651 773 379 2. E-Mail senden

    Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich L - Ö 1. +49 8651 773 602 2. E-Mail senden

    Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich O – R, Sa - Sh 1. +49 8651 773 362 2. E-Mail senden

    Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich Si – SZ, T - Z 1. +49 8651 773 325 2. E-Mail senden

    Zuarbeitung Drittstaatsangehörige für den Buchstabenbereich A - Z 1. +49 8651 773 601 2. E-Mail senden

    Aushändigung und Adressänderungen von eAT´s für den Buchstabenbereich A – K 1. +49 8651 773 636 2. E-Mail senden

    Aushändigung und Adressänderungen von eAT´s für den Buchstabenbereich L – Z, 1. +49 8651 773 350 2. E-Mail senden

  2. Grenzgängerkarte. (1) 1 Einem Ausländer, der sich in einem an das Bundesgebiet angrenzenden Staat rechtmäßig aufhält und der mindestens einmal wöchentlich dorthin zurückkehrt, kann eine Grenzgängerkarte für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eines Studiums im Bundesgebiet erteilt werden, wenn er. 1. in familiärer ...

  3. Für die Aufnahme einer Beschäftigung ist zuvor die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen. Bei einer Grenzgängerkarte als Student gelten die Regelungen des § § 16b Abs. 3 AufenthG. Gebühren der Grenzgängerkarte: Ersterteilung der Grenzgängerkarte: 61,00 Euro. Verlängerung der Grenzgängerkarte: 35,00 Euro.

  4. Um die grenzüberschreitende Erwerbstätigkeit zu erleichtern, sieht das deutsche Aufenthaltsrecht die Möglichkeit einer sog. Grenzgängerkarte vor. Im Einzelnen können bei deren Beantragung allerdings Probleme auftreten, insbesondere im Zusammenhang mit dem § 12 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV), der hier als gesetzliche Grundlage dient.

  5. Den Antrag können Sie bei der für Ihren Arbeits- oder Studienort in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde stellen. Bitte erkundigen Sie sich dort nach Antragsmodalitäten. Die deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich nehmen keine Anträge an und stellen keine Grenzgängerkarten aus. Eine "Grenzgängerkarte" kann bei der zuständigen ...

  6. Bundesportal | Grenzgängerkarte Verlängerung für Drittstaatsangehörige. Das Bundesportal ist ein zentraler Baustein für die Digitalisierung Deutschlands: Unser Ziel ist ein einfacher Online-Zugang zur Verwaltung für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Zum Betrieb des Bundesportals verwenden wir technisch notwendige Cookies ...