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  1. Zur An- oder Ummeldung wird eine Bestätigung der/des Wohnungsgebenden benötigt. Der Wohnungsgebende, also in der Regel Eigentümerin / Eigentümer oder Vermieterin / Vermieter, ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu muss er den Einzug in die Wohnung schriftlich bestätigen.

  2. Vorlagen für das Einwohnermeldeamt Grevenbroich. Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Muss dem Einwohnermeldeamt bei Einzug oder Auszug vorgelegt werden. Vollmacht zur An-, Um- oder Abmeldung eines Wohnsitzes, falls Sie sich beim Behördengang vertreten lassen möchten.

  3. Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung einmalig eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenfreien Meldebestätigung. Benötigen Sie darüber hinaus einen Nachweis über Ihre Anmeldung, können Sie gegen Gebühr eine Meldebescheinigung erhalten.

  4. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, stornieren Sie bitte den Termin, oder verlegen diesen, beides ist über den Link in der Bestätigungsmail möglich. Nur so können andere den Termin erhalten und es werden keine Termine unnötig blockiert. Hiervon profitieren alle. Zwischen 10 Uhr und 12 Uhr kann es zu Wartezeiten kommen.

  5. Ab dem 01.11.2015 muss der Wohnungsgeber jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung aushän-digen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können.

  6. So erreichen Sie uns: Bürgerservicecenter Grevenbroich. Auf der Schanze 4. 41515 Grevenbroich (Stadtmitte) Telefon: 02181 601-0. Telefax: 02181 601-1198. E-Mail: info@rhein-kreis-neuss.de.

  7. Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine Bescheinigung des Vermieters für das Einwohnermeldeamt, dass ein Mieter in seine Wohnung ein- oder ausgezogen ist. Bei uns erhalten Sie eine kostenlose PDF- Vorlage zur schnellen Ausstellung.