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  1. Art 1. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

  2. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

  3. Grundgesetz. Parlament. I. Die Grundrechte. Artikel 1. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

  4. Das Grundgesetz legt im Abschnitt „Grundrechte“ (bis Rechte fest, die jeder Mensch (Menschenrechte oder Jedermannsrechte, auch Jedermann-Grundrechte) und speziell jeder Staatsbürger (auch Bürgerrechte oder Deutschenrechte, auch Deutschen-Grundrechte) gegenüber den Trägern der Hoheitsgewalt hat.

  5. Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Eingangsformel, Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil ...

  6. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Die Artikel des Grundgesetzes stehen über allen anderen deutschen Rechtsnormen. In ihnen sind die grundlegenden staatlichen System- und Wertentscheidungen festgelegt.

  7. Das Grundgesetz garantiert seit 75 Jahren jedem Einzelnen Freiheit, Demokratie und Schutz vor staatlicher Willkür. In unserem Land gab es noch nie so viel Freiheit und Selbstbestimmung wie seit der Verkündung unseres Grundgesetzes.

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