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  1. Eine Sprechstunde ist Dienstags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr eingerichtet für: • Fälle von Mittellosigkeit und. • akute Fälle von Wohnungsnot/Obdachlosigkeit zur Unterbringung in einer Unterkunft.

    • Tempelhofer Damm 165 12099 Berlin
  2. Sozialhilfe / Grundsicherung: Für Bewohner des Bezirks Tempelhof-Schöneberg ist das Amt für Soziales des Bezirksamts Berlin Tempelhof-Schöneberg zuständig. Die Anträge werden vom Fachbereich Leistungen des Grundbedarfs bearbeitet.

  3. unter dem Dach des Amts für Soziales im Bezirk Tempelhof- Schöneberg finden Sie Hilfe und Beratung, wenn es unter anderem um Leistungen nach den Vorschriften des Neunten und Zwölften Sozialgesetzbuches, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Landespflegegeldgesetz geht.

  4. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst: Regelbedarf; Kosten für Unterkunft und Heizung; Mehrbedarfe, beispielsweise: • für Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder aG, • für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche, • für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,

    • Tempelhofer Damm 165 12099 Berlin
  5. Sofern Sie Leistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz im Sozialamt Tempelhof – Schöneberg erhalten, können Sie den Berlin – Pass direkt bei Ihrer Sachbearbeiter_in beantragen. Ein zusätzlicher Weg zum Bürgeramt entfällt für Sie!

    • Tempelhofer Damm 165 12099 Berlin
  6. Antworten zur Grundsicherung. Direkt zur Kontaktinformation. Die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII werden nur auf Antrag gewährt und decken den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt einschließlich der Kosten der Unterkunft.

  7. Unter dem Dach des Amts für Soziales im Bezirk Tempelhof-Schöneberg finden Sie Hilfe und Beratung, wenn es unter anderem um Leistungen nach den Vorschriften des Neunten und Zwölften Sozialgesetzbuches, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Landespflegegeldgesetz geht.