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  1. Heimaufsicht. Nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG), ist der Kreis Gütersloh zuständig für die Aufsicht über die Wohn- und Betreuungsangebote. Zu diesen Angeboten gehören im Kreis Gütersloh: Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen. Gasteinrichtungen sowie.

  2. Aufgaben der Heimaufsicht. Die Heimaufsicht beim Kreis Gütersloh ist Teil der Abteilung Soziales. Sie ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Wohn- und Teilhabegesetz in NRW (WTG), das für alle Wohn- und Betreuungsangebote gilt.

  3. www.kreis-guetersloh.de › NRW:entry:1289-VLR › heimaufsichtHeimaufsicht | Startseite

    Heimaufsicht. Leistungsbeschreibung. Nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG), ist der Kreis Gütersloh zuständig für die Aufsicht über die Wohn- und Betreuungsangebote. Zu diesen Angeboten gehören im Kreis Gütersloh: Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen. Gasteinrichtungen sowie.

  4. Frau Susat. Heimaufsicht: Ansprechpartnerin für Teile von Gütersloh.

  5. Eine erweiterte Suche, über den Kreis Gütersloh hinaus in ganz NRW, bietet ihnen der Heimfinder NRW. Stationäre Einrichtungen unterliegen dem Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz - WTG) und werden von der Heimaufsicht überwacht.

  6. Betreutes Wohnen bietet in der Regel. eine barrierefreie und altengerechte Wohnung (Wohn- und Schlafraum, Bad, Küche), Grundleistungen, für die eine monatliche Pauschale entrichtet werden muss (z. B. Beratung, Vermittlung von Hilfen und Diensten, Hausmeisterdienste, Freizeitangebote), zusätzliche Wahlleistungen, die bei Bedarf in Anspruch ...

  7. Pflege- und Einrichtungen. Altenheime sind Einrichtungen, in denen alte Menschen, die zur Führung eines eigenen Haushalts nicht mehr im der Lage, aber nicht pflegebedürftig sind, voll versorgt und betreut werden.