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  1. Heimaufsicht. Nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG), ist der Kreis Gütersloh zuständig für die Aufsicht über die Wohn- und Betreuungsangebote. Zu diesen Angeboten gehören im Kreis Gütersloh: Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen. Gasteinrichtungen sowie.

  2. Aufgaben der Heimaufsicht. Die Heimaufsicht beim Kreis Gütersloh ist Teil der Abteilung Soziales. Sie ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Wohn- und Teilhabegesetz in NRW (WTG), das für alle Wohn- und Betreuungsangebote gilt.

  3. www.kreis-guetersloh.de › NRW:entry:1289-VLR › heimaufsichtHeimaufsicht | Startseite

    Heimaufsicht. Leistungsbeschreibung. Nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG), ist der Kreis Gütersloh zuständig für die Aufsicht über die Wohn- und Betreuungsangebote. Zu diesen Angeboten gehören im Kreis Gütersloh: Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen. Gasteinrichtungen sowie.

  4. Position: Heimaufsicht: Ansprechpartnerin für Teile von Gütersloh. Telefon: +49 5241 85-2313. E-Mail: g.susat@kreis-guetersloh.de

  5. Eine erweiterte Suche, über den Kreis Gütersloh hinaus in ganz NRW, bietet ihnen der Heimfinder NRW. Stationäre Einrichtungen unterliegen dem Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz - WTG) und werden von der Heimaufsicht überwacht.

  6. PfIO Pflege-Informationssystem-Online des Kreises Gütersloh. Im Kreis Gütersloh gibt es eine Fülle von Hilfe- und Unterstützungsangeboten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

  7. Pflege- und Einrichtungen. Altenheime sind Einrichtungen, in denen alte Menschen, die zur Führung eines eigenen Haushalts nicht mehr im der Lage, aber nicht pflegebedürftig sind, voll versorgt und betreut werden.