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  1. Exmatrikulation Studierende können sich jederzeit durch einen schriftlichen Antrag über das Studierendensekretariat exmatrikulieren. Das Antragsformular finden Sie im Intranet .

  2. Exmatrikulation zum Datum des Antragseingangs: Die CampusCard ist zusammen mit diesem Antrag an das Studierendensekretariat zurückzugeben; Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters: Die CampusCard ist mit Ablauf des Semesters (31.08. für das Wintersemester; 28.02. für das Sommersemester) an das Studierendensekretariat zurückzugeben.

  3. Das Team des Studierendensekretariats befasst sich hierbei als Immatrikulationsamt mit sämtlichen organisatorischen Studienangelegenheiten, von der Studienplatzbewerbung über die Zulassung und Einschreibung, die Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation bis hin zur Zulassung von Gasthörenden.

    • Beitragserstattung
    • Information Anderer Stellen
    • Prüfungen
    • CampusCard
    • Auszug Aus Der Immatrikulationsordnung

    Die Erstattung geleisteter Beiträge ist nur möglich, wenn der Antrag auf Exmatrikulation (PDF, 138 kB)innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn gestellt wird. Bitte beachten Sie, dass Sie Prüfungsleistungen (Klausuren, mündliche Prüfungen, Abgabe von Abschlussarbeiten) nur erbringen können, wenn Sie eingeschrieben sind. Für die Korrekturphasen m...

    Um Nachzahlungen bzw. Rückforderungen zu vermeiden, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse anderen Stellen (z. B.BAföG-Amt, Bundesagentur für Arbeit, Kindergeldkasse, Krankenkasse) Ihre Exmatrikulation umgehend mitteilen.

    Ein eingeleitetes Prüfungsverfahren wird durch die Exmatrikulation grundsätzlich nicht unterbrochen. Sollten Sie sich zu einem Prüfungsverfahren angemeldet haben oder sich bereits darin befinden, setzen Sie sich bitte vor Abgabe des Exmatrikulationsantrages mit dem zuständigen Prüfungsamt in Verbindung. Das Fernbleiben von angemeldeten Prüfungen ha...

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit dem Wirksamwerden der Exmatrikulation Ihre Mitgliedschaft an der Universität Osnabrück endet. Somit erlischt ab diesem Zeitpunkt auch Ihr Recht, das Semesterticket zu benutzen oder den Studierendenausweis bzw.die Studienbescheinigungen für Vergünstigungen zu verwenden. Bei Zuwiderhandlungen machen S...

    § 5 Exmatrikulation auf eigenen Antrag

    (1) Eine Studierende oder ein Studierender ist auf ihren oder seinen schriftlichen Antrag jederzeit zu exmatrikulieren. Dem Antrag ist die Campuscard beizufügen. (2) Die Exmatrikulation erfolgt zu dem beantragten Zeitpunkt oder, soweit nichts anderes beantragt wird, zum Ende des laufenden Semesters. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist außer in den Fällen von § 3 Absatz 1 ausgeschlossen. (3) Geht der Antrag auf Exmatrikulation samt der Campuscard vor oder innerhalb eines Monats nach dem Vorl...

    § 6 Exmatrikulation aus besonderem Grund

    (1) Eine Studierende oder ein Studierender ist zu exmatrikulieren, wenn sie oder er 1. eine Abschlussprüfung bestanden hat, 2. eine nach der jeweils geltenden Prüfungsordnung verpflichtend zu absolvierende Prüfung oder die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden hat, 3. in einem Studiengang mit Zulassungsbeschränkungen die Rücknahme des Zulassungsbescheides unanfechtbar oder sofort vollziehbar ist und die oder der Studierende in keinem weiteren Studiengang eingeschrieben ist. (2) Wer sich...

  4. Organisatorisches. Sie möchten sich für ein Auslandssemester beurlauben lassen? Sie haben alle Prüfungen bestanden und möchten sich nun exmatrikulieren? Sie haben Fragen zur Rückmeldung? Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen und Hinweise zu allen organisatorischen Fragen während Ihres Studiums.

  5. Den Antrag kannst Du auf der Homepage der Hochschule herunterladen. Die Exmatrikulation ist in der Regel zum Ende des aktuellen Semesters gültig. Unter besonderen Umständen ist auch eine sofortige Exmatrikulation möglich. Dafür reichst Du einen gesonderten Antrag ein. Gründe für eine Exmatrikulation auf Antrag sind meist:

  6. § 8 Exmatrikulation auf eigenen Antrag (1) Eine Studierende oder ein Studierender ist auf Ihren oder seinen schriftlichen Antrag jederzeit zu exmatrikulieren. Dem Antrag ist die Campuscard beizufügen. (2) Die Exmatrikulation erfolgt zu dem beantragten Zeitpunkt oder, soweit nichts Anderes beantragt wird, zum Ende des Semesters. Eine ...