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  1. Studierende an der Hochschule Osnabrück müssen für jedes Semester einen Semesterbeitrag entrichten. Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024/2025 setzt sich wie folgt zusammen: Studiengänge in Lingen und Osnabrück*: Verwaltungskostenbeitrag: 75,- Euro Beitrag an das Studentenwerk: 93,- Euro Beitrag studentische Selbstverwaltung: 13 ...

    • Finanzierung

      Studierende an der Hochschule Osnabrück müssen für jedes...

  2. Studierende an der Hochschule Osnabrück müssen für jedes Semester einen Semesterbeitrag entrichten. Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024/2025 setzt sich wie folgt zusammen: Studiengänge in Lingen und Osnabrück*: Verwaltungskostenbeitrag: 75,- Euro Beitrag an das Studentenwerk: 93,- Euro Beitrag studentische Selbstverwaltung: 13 ...

  3. Studierende müssen für jedes Semester einen Semesterbeitrag zahlen. Für das Wintersemester 2024/2025 beträgt dieser an der Universität Osnabrück 361,90€ und setzt sich wie folgt zusammen: 93,00€ = Beitrag für das Studierendenwerk 193,90€ = Beitrag für die Studierendenschaft; davon 17,50€ = AStA- Beitrag

  4. Alle Studierenden an der Hochschule Osnabrück überweisen mit ihrem Semesterbeitrag einen kleinen Geldanteil an den Allgemeinen Studierendenausschuss. Mit diesem kleinen Geld können wir dir und deinen Kommiliton*innen viele verschiedene und vergünstigte Angebote zur Verfügung stellen. Um die Abwicklung und Buchhaltung der Finanzen kümmern ...

  5. Drittmittel) (2018) [4] Die Hochschule Osnabrück (ehemals: Fachhochschule Osnabrück) ist eine niedersächsische Fachhochschule mit Verwaltungssitz in Osnabrück. Sie besteht in ihrer heutigen Form seit 2003. Der Studienbetrieb wurde 1971 aufgenommen. Einzelne Fakultäten gehen größtenteils zurück auf Ingenieurschulen und andere höhere ...

  6. Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024/2025: 361,90 Euro; ggf. Langzeitstudiengebühren: 500 Euro; Der für Sie zutreffende Gesamtbetrag ist unter myUOS.de einzusehen: "HISinONE" - "Mein Studium" - "Studienservice". Zusätzlich zum Semesterbeitrag werden noch weitere besondere Gebühren (800 Euro) fällig, wenn Sie das 60. Lebensjahr ...