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§ 16 (Fn 10) Aufgaben und Befugnisse des Rektorats § 16 (Fn 10) Aufgaben und Befugnisse des Rektorats (1) Das Rektorat leitet die Hochschule. In Ausübung dieser Aufgabe obliegen ihm alle Angelegenheiten und Entscheidungen der Hochschule, für die in diesem Gesetz nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festgelegt ist. Bei ...
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Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an...
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15. Mai 2024 · Inhaltsverzeichnis: § 1 (Fn 3) Geltungsbereich. § 2 (Fn 9) Rechtsstellung. § 3 (Fn 9) Aufgaben. § 4 (Fn 9) Freiheit in Wissenschaft und Kunst, Forschung, Lehre und Studium. § 5 (Fn 9) Staatliche Finanzierung und Globalhaushalt. § 6 (Fn 9) Evaluation. § 7 (Fn 9) Studienreform. § 8 Einrichtungen zur Förderung der Studienreform.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat das bestehende Gesetz novelliert. Die neue Fassung ist zum Wintersemester 2019/2020 in Kraft getreten. Im Fokus steht die Verbesserung von Lehre und Studienerfolg. Funktionierende Elemente werden gestärkt, während Regelungen, die sich als nicht praktikabel erwiesen haben, wegfallen.
Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (Artikel 1 des Hochschulzukunftsgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547)) Inhaltsübersicht § 1 Geltungsbereich ..... 15 Teil 1 Rechtsstellung, Aufgaben, Finanzierung und Steuerung der Hochschulen
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16. Dez. 2023 · Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG... § 1 HG, Geltungsbereich § 2 HG, Rechtsstellung § 3 HG, Aufgaben § 4 HG, Freiheit in Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium § 5 HG, Finanzierung und Wirtschaftsführung § 6 HG, Strategische Ziele; Hochschulverträge
zur Änderung des Hochschulgesetzes vom 12. Juli 2019 (GV. NRW. S. 377) – Inhaltsübersicht § 1 Geltungsbereich 15 Teil 1 Rechtsstellung, Aufgaben, Finanzierung und Steuerung der Hochschulen § 2 Rechtsstellung 17 § 3 Aufgaben 19 § 4 Freiheit in Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium 21