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  1. 1. März 2018 · Einfach erklärt. Der Begriff Holding stammt aus der Betriebswirtschaft. Eine Holding ist eine Dachgesellschaft. Den Unterschied zwischen BWL und VWL erklären wir übrigens in einem anderen Artikel. Bei einer Holding handelt es sich um eine Unternehmensstruktur, wobei ein Unternehmen aus einer Mutter-Gesellschaft, auch Holding-Gesellschaft ...

  2. HOLDING definition: 1. something that you own such as shares in a company or buildings, or land that you rent and farm…. Learn more.

  3. Ausführliche Definition im Online-Lexikon. Beteiligungsgesellschaft. 1. Begriff: Als Vorform des Trust, in den USA entwickelte Effektenhaltungsgesellschaft. Holdinggesellschaften produzieren nicht selbst; ihre wirtschaftliche Tätigkeit erstreckt sich auf die Verwaltung von Effekten sämtlicher von ihnen beherrschter Unternehmungen und zumeist ...

  4. Holding Definition. Als Holding bezeichnet man zum einen eine Organisationsstruktur, die es einem "bestimmenden", übergeordneten Unternehmen (zum Beispiel Mutterunternehmen eines Konzerns) erlaubt, die Geschäftspolitik untergeordneter Unternehmen (etwa der Tochtergesellschaften) festzulegen.

  5. anmutig, lieblich, von zarter Schönheit. Gebrauch. dichterisch veraltend. Beispiele. ein holdes Gesicht. o holder Frühling! die holde Weiblichkeit (ironisch; die Damen) im Saal begrüßen. hold lächeln. ⟨substantiviert:⟩ er holt seine Holde (ironisch; seine Freundin) vom Zug ab.

  6. Holdinggesellschaft verständlich & knapp definiert. Eine Holdinggesellschaft ist eine Dachgesellschaft unter der Tochterunternehmen hirarchisch organisiert sind. Eine Holding ist dabei aber keine Rechtsform nach deutschem Wirtschaftsgesetz. Eine Holdinggesellschaft agiert als Beteiligungsgesellschaft, Muttergesellschaft genannt.

  7. Eine Holding ist keine eigene Rechts­form, sondern eine beson­dere Form der Orga­ni­sa­tion der Kon­zern­struktur. Die Auf­gaben der Holding bestehen regel­mäßig in Ver­wal­tungs-, Finan­zie­rungs- und ggf. Füh­rungs­funk­tionen. Hin­gegen wird übli­cher­weise keine eigene "aktive" Geschäfts­tä­tig­keit aus­geübt.