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  1. Aufgaben des Praxisamts: Allgemeine Fragen und Informationen rund ums das praktische Studiensemester. Beratung bei der Stellensuche und -auswahl. Begleitung des Praktikums. Beratung und Betreuung von Praxisstellen. Grundlegende Informationen für Studierende und Praxisstellen: Checkliste Praxissemester.

  2. Broschüre zum Praktischen Studiensemester. Mustervertrag zum Praktischen Studiensemester. PDFs und Links. Ansprechpartner und Sprechzeiten Praktikantenamt. Modulbeschreibung I Praxissemester 1) Modulbeschreibung II Praxissemester 2) Career Center. International Office. 1) PS, SSK, KPS für EB, UB, MEDb.

  3. Für folgende Studiengänge findet das Praktische Studiensemester (PS) bei regulärem Studienverlauf im 5. Semester statt: Maschinenbau (MB) Mechatronik (MEB) mit dem Schwerpunkt Mechatronik im Maschinenbau. Ziele des Praxissemesters. Theoretische Kenntnisse um Praxis ergänzen und vertiefen.

  4. Praxissemester. Neu: Formulare im Moodle-Kurs Praxissemester. Zum Moodle-Kurs. Vorbereitung. Das praktische Studiensemester ist ein wichtiger Teil Deines Studiums, das Dir – bei richtiger Vorbereitung – den späteren Einstieg ins Berufsleben vereinfacht.

  5. Semester absolviert werden. Semester 4—6. Studien-/Prüfungsaufwand—100 Tage à 8 Stunden. Studienleistung—Praktikumsbericht. Voraussetzung—Grundlagen, mindestens 75 CP. 26 CP. 1—Inhalt. Das praktische Studiensemester ist ein integraler Bestandteil des Studiums. Es ist im vierten, fünften oder sechsten Semester zu absolvieren.

  6. Semester - Praktisches Studiensemester. Die Regelungen zu den praktischen Studiensemestern entnehmen Sie bitte den Praxisordnungen für den Bachelor-Studiengang im Downloadbereich der Fakultät. Prüfungsleistung: Unbenotete Studienarbeit (Praxisbericht) Modul T4: Praktisches Studiensemester. S: PS II Themenzentrierte Gruppenarbeit.

  7. Praxissemester: 5. Semester. Bewerbung: Online-Bewerbung: Bewerbungsfrist: Sommersemster: 15. Januar Wintersemester: 15. Juli. Zulassungsvoraussetzungen: Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife oder Nachweis einer gleichwertigen Vorbildung: Studiengebühren