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  1. 26. Apr. 2024 · Mai. Der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Generaloberstabsarzt Ulrich Baumgärtner, wird am 2. Mai sein Amt abgeben. Die Übergabe an einen faktischen Interims-Inspekteur ist wie beim Inspekteur der Streitkräftebasis (SKB), der ebenfalls im Mai ausscheidet, eine Folge der Umstrukturierung der Bundeswehr.

  2. 30. Apr. 2024 · Wichtigste Inhalte: Der Generalinspekteur erhielt das Recht, nicht nur konzeptionelle Entscheidungen zu treffen, sondern auch konkrete Weisungen zur Führung der Truppe im Einsatz, zur Streitkräfteplanung und zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu erlassen.

  3. 23. Apr. 2024 · Bundeswehrreform: Pistorius versetzt hohe Militärs vorzeitig in den Ruhestand. 23. April 2024. Die Inspekteure der Streitkräftebasis und des Sanitätsdienstes, Generalleutnant Martin Schelleis und Generaloberstabsarzt Dr. Ulrich Baumgärtner, werden schneller in den Ruhestand versetzt, als bisher zu erwarten war.

  4. 23. Apr. 2024 · Nach den von Verteidigungsminister Boris Pistorius gebilligten Plänen für eine Umstrukturierung der Bundeswehr werden die Inspekteure von Streitkräftebasis (SKB) und Sanitätsdienst, Martin Schelleis und Ulrich Baumgärtner, im Mai in den Ruhestand gehen. Ihre beiden Organisationsbereiche sollen künftig in einem gemeinsamen ...

  5. 30. Apr. 2024 · 30.04.2024, 19:08 Uhr. Von: Babett Gumbrecht. Kommentare Drucken. Verteidigungsminister Pistorius wird zwei Inspekteure vorzeitig in den Ruhestand versetzen. Grund ist die Strukturreform bei der...

  6. 3. Mai 2024 · Datum: Heute. Ort: Koblenz. Lesedauer: 3 MIN. Ein erster Schritt in die Struktur der Zeitenwende: Am 2. Mai 2024 übergab der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Carsten Breuer, das Kommando über den Sanitätsdienst der Bundeswehr von Generaloberstabsarzt Dr. Ulrich Baumgärtner an Generalstabsarzt Dr. Ralf Hoffmann.

  7. Vor 5 Tagen · Wichtigste Inhalte: Der Generalinspekteur erhielt das Recht, nicht nur konzeptionelle Entscheidungen zu treffen, sondern auch konkrete Weisungen zur Führung der Truppe im Einsatz, zur Streitkräfteplanung und zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu erlassen.