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  1. Neues IT-Sicherheitsgesetz für eine moderne Cybersicherheit Durch die Unterzeichnung des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme ( IT -Sicherheitsgesetz 2.0) in Kraft getreten.

  2. zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB. § 1 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. § 2 Begriffsbestimmungen. § 3 Aufgaben des Bundesamtes. § 3a Verarbeitung personenbezogener Daten.

  3. Die folgenden Unterseiten geben Auskunft über das IT-Sicherheitsgesetz 1.0 von 2015 und das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 von 2021. Diese sogenannten Artikelgesetze ändern zum Beispiel das BSIG, das TKG, das TMG oder das AtomG und definieren somit Kompetenzen und Aufgaben des BSI.

    • Godesberger Allee 185-189, Bonn, 53175, NRW
    • bsi@bsi.bund.de
    • 0228 9995820
  4. Sicherheit in der Informationstechnik im Sinne dieses Gesetzes bedeutet die Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards, die die Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit von Informationen betreffen, durch Sicherheitsvorkehrungen. in informationstechnischen Systemen, Komponenten oder Prozessen oder.

    • 104KB
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  5. IT-Sicherheitsgesetz – IT-Sicherheitsgesetz 2.0) erweitert. Schwerpunktmäßig werden fol-gende Änderungen vorgenommen: – Verbesserung des Schutzes der IT der Bundesverwaltung u.a. durch weitere Prüf- und Kontrollbefugnisse des BSI und Festlegung von Mindeststandards durch das BSI.

  6. Das IT-Sicher-heitsgesetz ist ein Artikelgesetz, das neben dem BSI-Gesetz auch das Energiewirtschaftsgesetz, das Telemediengesetz, das Telekommunikations-gesetz und weitere Gesetze ändert und ergänzt. Das IT-Sicherheitsgesetz leistet einen Beitrag dazu, die IT-Systeme und digitalen Infrastruktu-ren Deutschlands zu den sichersten weltweit zu machen.

  7. Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) * Vom 17. Juli 2015 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos- sen: Artikel 1 Änderung des BSI-Gesetzes Das BSI-Gesetz vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2821), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 7 des Ge- setzes vom 7. August 2013 (BGBl.