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  1. Die Juristenausbildung in Deutschland bezeichnet die erforderliche Ausbildung für den Zugang zu juristischen Berufen. Die Befähigung zum Richteramt setzt ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität und einen anschließenden Vorbereitungsdienst ( Rechtsreferendariat) voraus.

  2. 4. Jan. 2024 · Der Abschluss des traditionellen Jurastudiums sieht wie folgt aus: Nach fünf oder mehr Jahren des Studierens wird das geballte Wissen in fünf bis acht Klausuren und einer zusätzlichen mündlichen Prüfung abgefragt. Daneben gilt es noch, die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung zu absolvieren.

  3. 20. Juli 2023 · Im deutschen Recht sind rechtswissenschaftliche Prüfungen formalisiert und gliedern sich in zwei Hauptteile: das Erste und das Zweite Staatsexamen. Die Absolventen eines juristischen...

  4. de.wikipedia.org › wiki › JuristJurist – Wikipedia

    Jurist. Als Juristen (von lateinisch ius, das Recht) bezeichnet man Personen, die ein Studium der Rechtswissenschaft mit einer erfolgreich bestandenen Prüfung abgeschlossen haben. Neben dem deutschen Staatsexamen existieren außerdem rechtswissenschaftliche Hochschulgrade (z. B. Dipl.-Jur., Mag. iur., Lic. iur., MLaw, LL.M., LL.B. ).

  5. 20. Feb. 2024 · Die Juristenausbildung in Deutschland ist in der Regel bundesweit einheitlich geregelt und gliedert sich in folgende Hauptphasen: Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität, das in der...

  6. Die wichtigsten Auskünfte für Inhaber ausländischer juristischer Abschlüsse. A) Grundsätzlich keine Anerkennung ausländischer juristischer Abschlüsse möglich; B) Sonderregelungen; C) Erneutes Studium; D) Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des ausländischen Rechts; E) Ausübung sonstiger juristischer Berufe

  7. Es gibt bundesweit mehr als 300 Schwerpunktbereiche, wie zum Beispiel Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht, Internationales oder Europäisches Recht, Kriminalwissenschaften, Medienrecht, Umweltrecht, Wirtschaft, Wettbewerbsrecht u.v.m. Erste juristische Prüfung. Der universitäre Teil der juristischen Ausbildung endet mit dem ersten Examen.