Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Als Justiz bezeichnen wir alle staatlichen Einrichtungen, die mit der Rechtsprechung zu tun haben. Da auch Sie eines Tages mit der Justiz in Kontakt kommen könnten, ist es uns ein Anliegen, Sie mit der deutschen Rechtsprechung vertraut zu machen. Zur Justiz zählen u. a. die Gerichte der verschiedenen Gerichtsbarkeiten, die ...

  2. 1. Rechtsprechung, Rechtspflege. 2. Behörde, die die Einhaltung der Rechtsordnung gewährleistet. [ bildlich] ... eWDG. Bedeutungen. 1. Rechtsprechung, Rechtspflege. Beispiele: eine unbestechliche, strenge, willkürliche Justiz. eine gute, gerechte Justiz (aus)üben.

  3. Bedeutungen (2) ⓘ. Rechtswesen, -pflege; Rechtsprechung; Recht sprechende Gewalt in einem Staat. Gesamtheit der Behörden, die für die Ausübung der Justiz (1) verantwortlich sind. Beispiele. eine Vertreterin der Justiz. jemanden der Justiz ausliefern. Anzeige. Werbefreiheit aktivieren.

  4. Der Begriff der Justiz bzw. des Justizwesens wird teils synonym mit dem der Rechtspflege bzw. des Rechtswesens gebraucht. Der Begriff Justiz geht auf den oströmischen Kaiser Justinian I. zurück, der die Neu kodifikation des römischen Rechts als Corpus iuris civilis durchführen ließ.

  5. Das Rechtssystem ist in Privatrecht und öffentliches Recht unterteilt. Mit Rechtsmitteln - wie Berufung und Revision - kann man eine gerichtliche Entscheidung anfechten und ihre Nachprüfung durch ein höheres Gericht verlangen.

  6. Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link:

  7. Das Bundesministerium der Justiz ( BMJ) ist innerhalb der Bundesregierung hauptverantwortlich („federführend“) für besonders traditionsreiche Bereiche des Rechts, die vielfach einen unmittelbaren Bezug haben zum Alltag der Menschen. Hierzu zählen das Bürgerliche Recht, das Handels- und Wirtschaftsrecht, das Strafrecht und das Prozessrecht.