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  1. Justiz (von lateinisch iustitia „Gerechtigkeit“) steht für: Rechtswesen, siehe Rechtspflege. Justizbehörden, die Gesamtheit der mit der Rechtspflege betrauten Behörden. Justiz (Dürrenmatt), Kriminalroman von Friedrich Dürrenmatt (1985)

  2. Justizminister ist dasjenige Mitglied einer Regierung, das für das Gerichtswesen des Staates verantwortlich ist. In Deutschland war die erste gesamtdeutsche Regierung die Provisorische Zentralgewalt des entstehenden revolutionären Deutschen Reiches.