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Manche Staaten verlangen die Apostille auf österreichischen Urkunden, auch wenn in Österreich auf Urkunden dieser Staaten keine Apostille verlangt wird. Ist eine Apostille erforderlich, erhält man diese beim Stadtservice Wien - Stadtinformation .
Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. www.justiz.gv.at/wzl. Dienststelle: 003. 1011 Wien. Schmerlingplatz 11. Telefon: +43 1 52152. Fax: +43 1 52152 3810. Social Media Kanäle. der Justiz und des BMJ.
Der Wiener Justizpalast ist Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr öffentlich zugänglich. Die Einlaufstelle des Oberlandesgerichts Wien ist von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr geöffnet. Wenn Sie bei einem Termin pünktlich sein müssen, planen Sie bitte für die Sicherheitskontrolle genug Zeit ein.
Home > Der Justizpalast (https://www.ogh.gv.at/der-justizpalast/) Oberster Gerichtshof | Schmerlingplatz 11 , A-1010 Wien | Telefon: +43 1 52152 0 | Telefax: +43 1 52152 3710
Apostille. Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisation (diplomatische Beglaubigung) von öffentlichen Urkunden für den internationalen Rechtsverkehr. Sie tritt bei Staaten, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet haben, an die Stelle der sonst erforderlichen Legalisation und ist die Letztbeglaubigung einer Urkunde im Heimatstaat.
Bei der Apostille handelt es sich nicht um eine andere Art der Beglaubigung bzw. Legalisation, sondern um einen Ersatz hierfür. Sie bedarf keiner weiteren Bestätigung. Elektronische Apostille (e-Apostille) Das Apostillegesetz wurde zuletzt durch BGBl. I Nr. 40/2017 per 1.7.2017 geändert.
Apostille notwendig. Überbeglaubigung der beglaubigten Übersetzung und Apostille. Mit einer Überbeglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift und gegebenenfalls des Siegels des Ausstellers bestätigt.