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Vor einem Tag · Der Bundesminister der Verteidigung ist Mitglied der Bundesregierung und hat grundsätzlich die Befehls- und Kommandogewalt (IBuK) über die Streitkräfte ( Art. 65a GG). Sie geht im Verteidigungsfall auf den Bundeskanzler über ( Art. 115b GG). Als Parlamentsarmee benötigt die Bundeswehr für Einsätze die Zustimmung des Deutschen Bundestags.