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  1. Mit klimaneutraler Abwärme und der grünen Transformation der Energieversorgung kann die Klimaneutralität bis 2045 gelingen. (Quelle: KfW / Detlev Karres / Thomas Schuch) Video anzeigen (3:23 Min.) KfW Stories "Wärmewende in Hamburg" NordLink - Die grüne Stromautobahn.

  2. www.kfw.de › inlandsfoerderung › PrivatpersonenOnline-Kreditportal | KfW

    26. Okt. 2023 · Online-Kreditportal – das Online-Banking für Ihren Kredit. Wechseln Sie jetzt auf das Mobile-TAN-Verfahren. Uns ist wichtig, Sie über eine wesentliche Änderung im Online-Kreditportal zu informieren. Die TAN-Listen werden aufgrund technischer Entwicklungen zukünftig abgelöst. Seit dem 26. Oktober 2023 können Sie keine neue TAN-Liste mehr bestellen.

  3. Für Ihren Neubau. Möchten Sie ein Haus bauen? Wollen Sie ein neues Haus oder eine neue Eigentums­wohnung kaufen? Dafür können SIe unsere zins­günstigen Kredite nutzen. Zu den Förderthemen für Neubau. Zu den Förderthemen für bestehende Immobilien. Möchten Sie eine bestehende Immo­bilie sanieren? Mit erneuer­baren Energien heizen?

  4. www.kfw.de › inlandsfoerderung › ZuschussportalDas KfW-Zuschussportal | KfW

    Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude. Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Unternehmen. Drucken. Seite teilen. Im KfW-Zuschussportal können Sie Zuschüsse einfach und schnell beantragen. Sie können Ihre Daten bequem verwalten und Nachweise hochladen.

  5. Die KfW ist eine der führenden Förderbanken der Welt. Seit 1948 setzt sie sich im Auftrag des Bundes und der Länder dafür ein, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen weltweit zu verbessern. Allein 2023 hat sie dafür ein Fördervolumen von 111,3 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt.

  6. Förderung für bestehende Immobilien im Überblick | KfW. Überblick bestehende Immobilie. Ihre Förderung für Haus und Wohnung. Möchten Sie energie­effizient sanieren und mit erneuer­baren Energien heizen? Barrieren ab­bauen oder den Einbruch­schutz erhöhen? Oder eine bestehende Immobilie kaufen?

  7. Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäude­energie­gesetz. für alle Wohn­gebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohn­heime.

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