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  1. Vor einem Tag · Für die aktuellen Hochwasserschäden gelten die bestehenden gesetzlichen Regelungen für das Kurzarbeitergeld. Im Gegensatz zum konjunkturell bedingten Kurzarbeitergeld gibt es für solche Krisenfälle zusätzliche Erleichterungen: Beschäftigte, in deren Betrieb die Arbeit wegen Hochwasser ausfällt, können außerdem bei Aufräumarbeiten in ...

  2. Vor 5 Tagen · Das Online-Seminar erklärt kompakt die aktuellen Regelungen zum Thema Kurzarbeit und die wichtigsten Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung. Aktuelle Seminar Termine "Kurzarbeit betrieblich regeln" Um einen Seminarplatz anzufragen kontaktiere bitte Deine Geschäftsstelle. Hier geht es zu der Geschäftsstellensuche.

  3. Vor 5 Tagen · Corona-Pandemie: Fristlose Änderungs­kündigung zur Einführung von Kurzarbeit kann zulässig sein 26.01.2021 Lockdown und Corona-Krise gehen weiter. Selbst Betriebe, die bisher ohne Kurzarbeit durch­gekommen sind, müssen ernsthaft darüber nachdenken. Allerdings lässt sich Kurzarbeit nicht einfach anordnen, auch nicht bei ...

  4. Vor 4 Tagen · Stand: 18.05.2024, 12:25 Uhr. Von: Julian Baumann. KommentareDrucken. Ein Unternehmen aus Baden-Württemberg hat trotz eines Rekordumsatzes für Teile der Belegschaft Kurzarbeit angemeldet. © Bernd...

  5. Vor 5 Tagen · Die Anzeige auf Verlängerung kann formlos erfolgen, zum Beispiel per E-Mail an die lokale Agentur für Arbeit. Aktuell gelten erleichterte Zugangsregeln zum Kurzarbeitergeld, die ebenfalls verlängert wurden. Sie gelten für Anzeigen auf Kurzarbeit, die bis zum 31. März 2021 gestellt werden.

  6. Vor einem Tag · 21. Mai 2024 um 14:11 Uhr. Das Hochwasser hat auch in einigen Betrieben im Saarland und in Rheinland-Pfalz erhebliche Schäden angerichtet. Sie können unter bestimmten Bedingungen ...

  7. Vor 5 Tagen · 16.03.2022 · Für Beschäftigungen im Übergangsbereich gilt ab 01.10.2022 eine neue Beitragsberechnung. Zudem werden die Entgeltgrenzen des Übergangsbereichs von 450,01 bis 1.300,00 Euro auf 520,01 bis 1.600,00 Euro angehoben. Für Einkommen von 450,01 bis 520,00 Euro gelten entsprechende Übergangsregelungen.