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  1. Für die Arbeitszeit, die durch Kurzarbeit entfällt, reduzieren sich die Sozialversicherungsbeiträge auf 80 Prozent. Diese trägt der Arbeitgeber allein. Während der Corona-Pandemie getroffene Regelungen zur Erstattung der Sozialversi- cherungsbeiträge an die Arbeitgeber sind entfallen.

  2. 24. Nov. 2021 · November 2021. „Kurzarbeit zeigt sich als wirksames Instrument zur Sicherung von Millionen Arbeitsplätzen während der COVID-19-Pandemie“, hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum ...

  3. 10. Juli 2023 · Seit dem 1. Juli müssen mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Entgeltausfall und von mehr als 10 Prozent Arbeitsausfall betroffen sein. Zudem müssen Betriebe bei einem neuen Arbeitsausfall seit Juli 2023 zuerst wieder negative Arbeitszeitsalden aufbauen, bevor das Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Dafür ...

  4. www.arbeitsagentur.de › m › corona-kurzarbeitBundesagentur für Arbeit

    Wie Sie als Arbeitgeber Kurzarbeitergeld für Ihre Beschäftigten anzeigen, beantragen und berechnen können, erfahren Sie auf dieser Seite. Nutzen Sie die Online-Services und den Rechner der Bundesagentur für Arbeit.

  5. KUG-Regelungen 2020 –2023 im Überblick. Hinweis: Für die Fristen ist ein tatsächlicher KUG-Bezug erforderlich, allein die Anzeige der Kurzarbeit genügt nicht. Kurzarbeit bis 31.03.2021 begonnen ab 01.04.2021 begonnen: ab 01.07.2022 (auch für Fälle im 01.04.- 31.12.2021 01.01. - 30.06.2022 laufenden KUG- Bezug) Erhöhte Leistungssätze ...

  6. 24. Nov. 2021 · Häufige Fragen zu Kurzarbeit während der Corona-Pandemie beantwortet die Bundesagentur für Arbeit. Die Agentur hält wichtige Informationen auch in Gebärdensprache bereit. Beitrag teilen . per ...

  7. Alle Mitarbeitenden, die schon länger als 3 bzw. 6 Monate Kurzarbeitergeld bezogen haben, können ein erhöhtes Kurzarbeitergeld von 70 / 77% bzw. 80 / 87 % vom 01.01. bis zum 31.03.2022 erhalten. Für Beschäftigte, die bereits vor dem 1.4.2021 KuG bezogen haben, ist ein erhöhter Leistungsanspruch nach entsprechenden Vorbezugszeiten auch in 2021 weiterhin möglich.