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1. Juli 2023 · Mit der "Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung" wurde die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von bis zu 24 Monaten für diejenigen, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist, für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert.
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Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird für Betriebe, die mit der Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2020 begonnen haben, auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2021,...
19. Juli 2023. Antworten auf die häufigsten Fragen zu Kurzarbeit und Qualifizierung. Allgemeine Fragen zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld. Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld. Anzeige, Antragstellung und Nachweispflichten. Berechnung, Höhe und Dauer des Kurzarbeitergeldes. Nebenverdienste.
Ab Juli 2022 kann Kurzarbeitergeld nur noch für 12 Monate bezogen werden. Wichtig: Bei Unterbrechungen der Kurzarbeit von 3 Monaten oder länger muss Kurzarbeit wieder neu angezeigt werden. Das Kurzarbeitergeld kann in diesem Fall erst ab dem Monat wieder gewährt werden, in dem die neue Anzeige bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist ...
KUG-Regelungen 2020 – 2023 im Überblick. Hinweis: Für die Fristen ist ein tatsächlicher KUG-Bezug erforderlich, allein die Anzeige der Kurzarbeit genügt nicht. RD BW | Bereich Leistungscenter | Aktuelles zum KUG | Stand: Aug. 2023. Berufliche Weiterbildung während Kurzarbeit ab 01.01.2021 (§ 106a SGB III)
Ist anschließend wieder Kurzarbeit erforderlich, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen wieder Kurzarbeitergeld erhalten. Wichtig: Hinweis: Bis 30. Juni 2022 konnten Sie Kurzarbeitergeld unter bestimmten Voraussetzungen längstens 28 Monate beziehen .
Die Verordnung regelt im Einzelnen: Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben bis zum 30. Juni 2023 herabgesetzt: Kurzarbeitergeld kann nach wie vor bereits gezahlt...