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  1. Ihre Beschäftigten erhalten als Kurzarbeitergeld 60 Prozent ihres ausgefallenen Nettoentgelts. Haben sie mindestens ein Kind, sind es 67 Prozent. Um zu erfahren, mit welcher Summe Sie rechnen können, nutzen Sie die Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes.

  2. Ihre Beschäftigten erhalten als Kurzarbeitergeld 60 Prozent ihres ausgefallenen Nettoentgelts. Haben sie mindestens ein Kind, sind es 67 Prozent. Um zu erfahren, mit welcher Summe Sie rechnen können, nutzen Sie die Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes.

  3. Kurzarbeitergeld (Kug) wird bei Erfüllung der in §§ 95 bis 109 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) genannten Voraussetzungen gewährt, wenn in Betrie-ben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige be-triebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirt-schaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird.

  4. 22. Apr. 2021 · Das Coronavirus lässt viele Arbeitgeber über Kurzarbeit nachdenken. Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und dem sog. Kurzarbeitergeld, abgekürzt KuG oder auch Kug. Wir starten mit einer verkürzt formulierten Übersicht. Daran schließt sich die ausführliche Beantwortung einer jeden Frage an.

  5. 13. Mai 2020 · Der Gesetzgeber hat diesbezüglich klare Gesetzesvorgaben gemacht, welche die grundsätzliche Bewilligung von Kurzarbeit und dem damit verbundenen Kurzarbeitergeld regeln. Eine Grundvoraussetzung, welche für die Bewilligung des Kurzarbeitergeldes erforderlich sein muss, ist der Umstand, dass ein Arbeitsverhältnis nicht zuvor gekündigt wurde.

  6. Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Die Kurzarbeitenden erhalten grundsätzlich 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt beträgt das Kurzarbeitergeld 67 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Eine abweichende Berechnung ergibt sich für ...

  7. Monatlich Kurzarbeitergeld beantragen. Sie beantragen bei Ihrer Agentur für Arbeit die Erstattung des Kurzarbeitergeldes für den jeweiligen Monat. Die Beantragung muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende des abzurechnenden Monats erfolgen. Zuständig ist dabei die Agentur für Arbeit am Sitz der Lohnabrechnungsstelle.