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  1. Kurzarbeitergeld anzeigen, beantragen und berechnen: So können Unternehmen Kurzarbeit anmelden und die Höhe des Kug ermitteln. Jetzt informieren!

  2. 10. Juli 2023 · Regeln für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab Juli 2023. 10.07.2023 | Presseinfo Nr. 35. Seit dem 1. Juli müssen mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Entgeltausfall und von mehr als 10 Prozent Arbeitsausfall betroffen sein. Zudem müssen Betriebe bei einem neuen Arbeitsausfall seit Juli 2023 zuerst ...

  3. Die Bundesregierung hat die Sonderregelung bis Ende Juni 2023 verlängert. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können weiterhin Kurzarbeitergeld erhalten. Das verschafft...

  4. 20. Dez. 2022 · Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis zur Jahresmitte 2023 beschlossen. Die Sonderregelungen gelten bis zum 30. Juni 2023, wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben oder auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet.

  5. 14. Dez. 2022 · Die Regelungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit der Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld werden die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeit­nehmerinnen und Leiharbeit­nehmer bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

  6. Verlängerte Bezugsdauer. Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird für Betriebe, die mit der Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2020 begonnen haben, auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31....

  7. Juni 2023 die Zugangserleichterungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer verlängert. Entwurf zum...