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  1. 30. Apr. 2024 · Mit unserem Kurzarbeitergeld-Rechner 2024 finden Sie mit wenigen Klicks heraus, wie hoch Ihr Nettogehalt letztendlich ausfällt. Und Sie sehen dann auch den genauen Betrag des Kurzarbeitergelds. Dabei berücksichtig sind für 2021 und 2022 auch die besonderen Regelungen während der Corona-Pandemie.

  2. 2. Mai 2024 · Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) wird laut Quelle gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge...

  3. 1. Mai 2024 · Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt in der Regel 60 Prozent des Netto-Entgelts, das durch den Arbeitsausfall entsteht. Für Beschäftigte mit Kindern erhöht sich der Satz auf 67 Prozent. Eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber ist möglich, aber nicht verpflichtend.

  4. 6. Mai 2024 · Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 22.12.2023 I Nr. 412. § 1 SGB III Ziele der Arbeitsförderung. (1) Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen.

  5. Vor einem Tag · 21.05.2024 | Presseinfo Nr. 25. Für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Unternehmen steht die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 20 zur Verfügung. Wenn der Betrieb unmittelbar von ungewöhnlichen, von dem üblichen Witterungsverlauf abweichenden ...

  6. 26. Apr. 2024 · Hierbei muss die Voraussetzung erfüllt sein, dass der Arbeitsausfall mit dem einhergehenden Entgeltausfall mindestens bei 10 Prozent liegt. Ebenso muss die Anzahl der betroffenen Beschäftigten 10 Prozent betragen. Die gesetzlichen Bestimmungen ergeben sich aus den Paragrafen 95 und folgende der Sozialgesetzgebung III. Ferner muss die Kurzarbeit einer siebentägigen Vorankündigung unterliegen.

  7. 2. Mai 2024 · Die hierzu unter dem 25. März 2020 mit dem in ihrem Betrieb errichteten Betriebsrat geschlossene Betriebsvereinbarung (iF BV Kurzarbeit) sieht einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld vor, mit dem das Kurzarbeitergeld auf 85 % der Nettoentgeltdifferenz (§ 106 Abs. 1 Satz 1 SGB III) aufgestockt werden soll.