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  1. 12. Aug. 2020 · Auch wenn Sie über einen längeren Zeitraum nicht in der Dienststelle anwesend sind, brauchen Sie nicht auf Ihre Gehaltsmitteilung zu warten. Über Ihren Postkorb im LBV-Kundenportal haben Sie jederzeit digitalen Zugriff auf Gehaltsmitteilungen sowie alle anderen persönlichen Mitteilungen und Bescheide des LBV. Während durchgängiger ...

  2. 8. Jan. 2024 · Im Kundenportal des LBV sind Anpassungen vorgenommen worden, um die Services der Beihilfe nutzerfreundlich zusammenzufassen. Sie sehen nun auf der Startseite des Kundenportals den neuen Reiter Beihilfe. In diesem finden Sie den Menüpunkt „Beihilfeantrag stellen“, über den Sie die verschiedenen Arten der Beihilfeantragstellung im LBV ...

  3. Das Landesamt ist für folgende Aufgaben zuständig: Die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge für die Beamten, Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger des Landes Baden-Württemberg. Die Auszahlung von Beihilfe an die Beschäftigten des Landes. Zahlungen von Entschädigungs leistungen an die Opfer des Nationalsozialismus.

  4. In bestimmten Ausnahmefällen, in denen Sie DRIVE-BW nicht nutzen können, beantragen Sie die Reisekostenvergütung bitte schriftlich bei uns mit dem entsprechenden LBV-Vordruck. Fügen Sie in diesen Fällen immer den genehmigten Dienstreiseantrag – ebenfalls in Papier – bei. Drucken Als E-Mail versenden.

  5. Ab dem 10.08.2021 ist bei Nutzung der Kundenportal-Funktionen „Passwort ändern“ und „Benutzername ändern“ eine zusätzliche Authentifizierung an Ihrem Service-BW-Konto erforderlich, das zur Anmeldung am Kundenportal genutzt wird. Dadurch wird die Sicherheit Ihres Service-BW-Kontos weiter erhöht.

  6. 9. Dez. 2023 · Tarifeinigung vom 09.12.2023 und Zahlungen zur Abmilderung der Inflation für Tarifbeschäftigte. Übertragung des Tarifergebnisses auf verbeamtete Personen sowie Versorgungsberechtigte. Informationen zu Widersprüchen bezüglich der Sonderzahlung / des Urlaubsgeldes. Die nächsten beidseitig bedruckten Bezügemitteilungen werden am 24.05.2024 ...

  7. Das LBV. Wir zahlen Gehälter und Zuschüsse zu Krankheitskosten (Beihilfe) an ca. 450.000 Beamtinnen und Beamte, Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Baden-Württemberg sowie Entschädigungsleistungen an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung.