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Im Arbeitsgebiet Waffenrecht des Fachbereiches Öffentliche Ordnung werden für Antragsteller/innen, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover haben, folgende Angelegenheiten bearbeitet: Anträge auf waffenrechtliche Erlaubnisse (Waffenbesitzkarte, Waffenschein, "Kleiner Waffenschein", Europäischer Feuerwaffenpass, etc.),
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Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 23.09.2011. Allgemeine Informationen. Wer eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb der Wohnung oder eines befriedeten Besitztums, führen will, benötigt einen Waffenschein.
Sie müssen die Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis schriftlich beantragen. Der Antrag muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der für den Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde eingereicht werden.