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  1. 9. Aufbau und Ansprechpersonen der Bauverwaltung im Landratsamt. Geschäftsbereich 4 - Bauwesen Verwaltung (4V) und Bauwesen Technik (4T) Baubereich 2 - Gauting, Weßling. Baubereich 3 - Andechs, Herrsching, Inning, Seefeld. Baubereich 4 - Starnberg, Krailling. Baubereich 5 - Gilching, Wörthsee, Pöcking. Baubereich 6 - Berg, Feldafing, Tutzing.

  2. www.starnberg.de › wirtschaft-planen-bauen › bauenBauantrag | Stadt Starnberg

    Wenn Sie bauen wollen, müssen Sie eine Baugenehmigung erhalten, die Sie bei der Stadt Starnberg einreichen. Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen, dem Weg, den Formularen und den Zuständigkeiten der Bauämter (Stadtbauamt / Kreisbauamt).

  3. Stadtbauamt. Die Stadt Starnberg mit ihren Häusern und Straßen, den Bäumen, aber auch den Versorgungseinrichtungen, ist ein Stück gebauter Lebensraum. Die Ausgestaltung dieses Lebensraumes zu koordinieren und überwachen ist Aufgabe des Stadtbauamtes.

  4. Die Stadt Starnberg ist keine Baugenehmigungsbehörde, sondern das Landratsamt Starnberg. Hier finden Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen, den Planungsunterlagen und den Antragsverfahren für Bauanträge in der Stadt Starnberg.

  5. Telefon. +49 8151 148-77148. Fax. +49 8151 148-11160. Webseite. www.lk-starnberg.de. Sicheres Kontaktformular. Routenplanung. Fahrplan für öffentliche Verkehrsmittel. Landrat. Stefan Frey. Einwohnerzahl. 139.364 (Stand: 30. Sept. 2023) Gebäude und Öffnungszeiten. Ansprechpartner. Organisationseinheiten und mehr. Leistungen (629) Verwaltung digital!

  6. Landratsamt Starnberg • Postfach 14 60 • 82317 Starnberg. Öffnungszeiten: Bitte innerhalb der Zeiten Mo. - Do. 7.30 - 18.00, Fr. 7.30 - 16.00 einen Termin vereinbaren. Ansprechpartner Herr Sinning Zimmer-Nr. 277 Durchwahl. 08151/148-298 Telefax. 08151/148-531 sinning.bauamt@LRA-starnberg.de.