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  1. Das Landschaftsprogramm bietet eine umfassende Bestandsaufnahme der Natur im Land Bremen und verfolgt das Ziel, das Miteinander der verschiedenen Nutzungen des Stadt- und Landschaftsraums zu verbessern. Darauf aufbauend werden für die nächsten 15 – 20 Jahre Ziele formuliert und Maßnahmen beschrieben, wie die Natur geschützt, Freiräume ...

  2. Auch die Pläne 1 (Zielkonzept) und 2 (Erholung) des Landschaftsprogramms Bremen sowie die Grundlagenkarten Boden und Relief (Karte B), Klima und Luft (Karte D), Landschaftserleben (Karte E) können dargestellt werden.

  3. Im Rahmen der Neuaufstellung des Bremer Flächennutzungsplanes und des Landschaftsprogramms Bremen wurden die Grundzüge der Grün- und Freiflächensituation im Stadtgebiet Bremens durch den Umweltbetrieb Bremen im Auftrag des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr untersucht und bewertet. Die Studie wurde 2011 vorgelegt. Auf dieser Grundlage ...

  4. Das Landschaftsprogramm beschreibt den Zustand von Natur und Landschaft, bewertet die Funktionen und Ökosystemleistungen qualitativ und identifiziert bedeutsame Grünräume im Stadtstaat. Das Landschaftsprogramm wurde parallel zum Flächennutzungsplan aufgestellt.

  5. Das Landschaftsprogramm ist das zentrale Planungsinstrument des Naturschutzes und der Grünordnung und wird parallel zum Flächennutzungsplan ( www.fnp-bremen.de) für die Stadtgemeinde Bremen neu aufgestellt. „Das Landschaftsprogramm dient dem Schutz von Natur und Landschaft.

  6. 27. Apr. 2015 · Das neue Landschaftsprogramm, Teil Stadtgemeinde Bremen, kann jetzt beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Bremen, Contrescarpe 72, im Planservice während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Weitere Informationen zum Landschaftsprogramm Bremen finden Sie hier: www.lapro-bremen.de. Foto: Terra-air services.

  7. Bei der Festsetzung von Art und Umfang der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist das Landschaftsprogramm (LAPRO, Teile Bremen und Bremerhaven) zu berücksichtigen. Die oberste Naturschutzbehörde (bei der senatorischen Behörde) führt ein Kataster aller Kompensationsflächen (Paragraph 8 Abs. 4 des Bremischen Naturschutzgesetzes). Handlungsanleitung.