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  1. Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unter Quarantäne gestellt wird oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt wurde und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. (§56 IfSG) In Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) für die ...

  2. Wichtiger Hinweis! Viele Verdienstausfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus fallen nicht unter das Infektionsschutzgesetz. Dann ist der LWL leider nicht der richtige Ansprechpartner. Wenn eine Einrichtung geschlossen wurde oder eine Veranstaltung abgesagt wurde, ist das weder eine Quarantäne noch ein Tätigkeitsverbot!

  3. 10. Sept. 2021 · Entschädigung bei Corona-Quarantäne | Landschaftsverband Rheinland. Das summiert sich: NRW hat seit Beginn der Pandemie rund 120 Millionen Euro zurückgezahlt, sagte ein Sprecher des...

  4. 11. Dez. 2022 · Peter Anders, Landschaftsverband Rheinland. In NRW prüfen die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe mögliche Impfschäden. Bei einer Bewilligung bekommen Impfgeschädigte nicht...