Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Selbstständig Erwerbstätige stellen den Antrag auf Entschädigung direkt beim Landschaftsverband Rheinland. Voraussetzung für den Erhalt einer Entschädigung ist ein Verdienstausfall infolge eines Tätigkeitsverbotes bzw. einer Quarantäne (Absonderung) nach Infektionsschutzgesetz (IfSG).

    • Anträge | LVR

      0221 809 5401. Telefax: 0221 809 5402. ser@lvr.de. Hier...

  2. Ab sofort können Arbeitgeber und Selbstständige alle Anträge auf Entschädigungen bei Verdienstausfällen wegen Quarantäne und bei Kinderbetreuung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) online über die Internetseite www.ifsg-online.de stellen.

  3. www.lvr.de › de › nav_mainAnträge | LVR

    0221 809 5401. Telefax: 0221 809 5402. ser@lvr.de. Hier werden Ihnen die Anträge zu den jeweiligen Leistungen zur Verfügung gestellt. Sie können diese online ausfüllen und im Anschluss ausdrucken.

  4. Angeordnete Quarantäne oder angeordnetes Tätigkeitsverbot während der Corona-Pandemie: Online-Antrag auf Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz.

  5. Online-Antrag zu finanzieller Entschädigung während der Corona-Pandemie bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot, Schließung Schulen und Betreuungseinrichtungen.

  6. Wie kann ich oder mein Arbeitgeber eine Verdienstausfallentschädigung beantragen? In welchem Zeitraum gilt was für Verdienstausfallentschädigungen wegen einer Corona-Quarantäne? Muss ich gegen Corona geimpft sein, um eine Verdienstausfallentschädigung erhalten zu können? Meine Mitarbeiterin bzw. mein Mitarbeiter lebt im Ausland.

  7. 10. Sept. 2021 · Der Arbeitgeber zahlt Lohn oder Gehalt sechs Wochen lang weiter, kann es sich aber bei den zuständigen Behörden über Anträge wieder zurückholen - in NRW sind das die Landschaftsverbände. Ab...