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  1. Selbstständig Erwerbstätige stellen den Antrag auf Entschädigung direkt beim Landschaftsverband Rheinland. Voraussetzung für den Erhalt einer Entschädigung ist ein Verdienstausfall infolge eines Tätigkeitsverbotes bzw. einer Quarantäne (Absonderung) nach Infektionsschutzgesetz (IfSG).

  2. Ab sofort können Arbeitgeber und Selbstständige alle Anträge auf Entschädigungen bei Verdienstausfällen wegen Quarantäne und bei Kinderbetreuung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) online über die Internetseite www.ifsg-online.de stellen.

  3. www.lvr.de › de › nav_mainAnträge | LVR

    0221 809 5401. Telefax: 0221 809 5402. ser@lvr.de. Hier werden Ihnen die Anträge zu den jeweiligen Leistungen zur Verfügung gestellt. Sie können diese online ausfüllen und im Anschluss ausdrucken.

  4. Angeordnete Quarantäne oder angeordnetes Tätigkeitsverbot während der Corona-Pandemie: Online-Antrag auf Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz.

  5. Online-Antrag zu finanzieller Entschädigung während der Corona-Pandemie bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot, Schließung Schulen und Betreuungseinrichtungen.

  6. Wie kann ich oder mein Arbeitgeber eine Verdienstausfallentschädigung beantragen? In welchem Zeitraum gilt was für Verdienstausfallentschädigungen wegen einer Corona-Quarantäne? Muss ich gegen Corona geimpft sein, um eine Verdienstausfallentschädigung erhalten zu können? Meine Mitarbeiterin bzw. mein Mitarbeiter lebt im Ausland.

  7. 10. Sept. 2021 · Der Arbeitgeber zahlt Lohn oder Gehalt sechs Wochen lang weiter, kann es sich aber bei den zuständigen Behörden über Anträge wieder zurückholen - in NRW sind das die Landschaftsverbände. Ab...