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  1. Selbstbestimmt und mittendrin. Bei der Arbeit des LVR-Dezernats Soziales stehen Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt. Unser Ziel ist es, ihnen ein selbstständiges Leben und eine Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen.

  2. Das Dezernat Soziales (Dezernat 7) ist zuständig für alle Eingliederungshilfe-Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung im Rheinland sowie für Kinder und Jugendliche in Wohnein-richtungen und Pflegefamilien. Seit dem 01.01.2020 erfüllt auch das LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familien (Dezernat 4) Aufgaben als

  3. Sachgebiet 61.22. Fachliche Rechtsangelegenheiten, Widersprüche / Klagen, Grundsatzangelegenheiten für Kostenerstattungen, Berufsfürsorge, Hilfe zur Pflege. Herr Deuß Nbst. 4427.

  4. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG), hat der Bundesgesetzgeber die Eingliederungshilfe neu geregelt. Dabei tritt die für die Leistungen der Eingliederungshilfe maßgebliche Stufe 3 zum 01.01.2020 in Kraft.

  5. Für die Eingliederungshilfe für behinderte junge Menschen im Heim, Kindern in Pflegefamilien und Erwachsene ist der Landschaftsverband Rheinland, hier Dezernat 7 zuständig und für Kinder ab Geburt bis zum Schuleintritt der Landschaftsverband Rheinland, hier Dezernat 4.