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  1. Kundenportal - Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg. Start Kundenportal. Zugangsdaten, Anleitung zur Registrierung und weitere Informationen: Zugangsdaten können Sie unter Angabe Ihrer Personalnummer per E-Mail ( zugangsdaten@lbv.bwl.de) oder postalisch anfordern.

  2. Artikel 19. März 2014. LBV-Kundenportal. Wir haben die Funktionalitäten zu den Postkörben im Kundenportal erweitert. Ihre Dokumente lassen sich nun leichter wiederfinden und individuell sortieren. Eine ausführliche Beschreibung der Funktionen und Felder finden Sie nach Ihrer Anmeldung im Kundenportal unter “Hilfe” – “Post”.

  3. Kundenportal; Beihilfe-App; Vordrucke; Jobticket BW / Deutschlandticket Job; JobBike BW; Versorgungsrechner / -auskunft; eAU-Meldungen; LBV-Newsletter; Karriere. Ausbildung; Stellenangebote; Mitarbeiterstimmen

  4. Über das Kundenportal des LBV können Sie. Mitteilungen senden und empfangen, Beihilfe online beantragen und den Status abfragen, DB Job Tickets und VVS Firmentickets bestellen, Dienstreisen beantragen und die Reisekosten online abrechnen

  5. Lbv-bwl.de is the official website of the Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg, the state authority for salary and pension of civil servants in Baden-Württemberg. On this website, you can find information and services related to payment, benefits, health insurance, retirement and more. Visit lbv-bwl.de to access your personal account, download forms and get in touch with ...

  6. 1. Gehen Sie auf die Internetseite ( http://www.lbv.bwl.de) oder Intranetseite ( http://intranet.lbv.bwl.de) des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg. 2. Öffnen Sie die Startseite des Kundenportals. 3.Bitte geben Sie Ihre 8-stellige Personalnummer und ihr Passwort für das Kundenportal des LBV ein. Passwort vergessen?

  7. Außerdem finden Sie hier Informationen zur turnusmäßigen Versorgungsauskunft. Mit der Anwendung “ Kundenportal ” haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Dokumente (Gehaltsmitteilung, Lohnsteuerbescheinigung, Beihilfebescheid) elektronisch abzurufen.