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  1. Der Reichspräsident war das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches von 1919 bis 1934 und im Mai 1945. Das Amt existierte zunächst auf Grundlage des Gesetzes über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 und dann auf Grundlage der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919.

  2. Von 1918 bis 1945 war das Deutsche Reich eine Republik mit einem zunächst gemischt präsidial-parlamentarischen Regierungssystem und dem Reichspräsidenten als Staatsoberhaupt. Ab 1933 wurde die demokratische Weimarer Verfassung beginnend durch das Ermächtigungsgesetz ausgehöhlt und auch die bundesstaatliche Form wich einem ...

  3. www.weimarer-republik.net › themenportal › personen-who-is-whoReichspräsident / Weimarer Republik

    Der Reichspräsident war das Staatsoberhaupt der Weimarer Republik. Er fungierte als Oberbefehlshaber der Reichswehr, ernannte und entließ den Reichskanzler und konnte den Reichstag auflösen. Auch in die Gesetzgebung konnte er eingreifen, etwa durch Notverordnungen nach Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung.

  4. Reichspräsident (Zeitgeschichte) einfach erklärt Viele Die Weimarer Republik-Themen Üben für Reichspräsident (Zeitgeschichte) mit Videos, interaktiven Übungen & Lösungen.

  5. Am 11. Februar 1919 wählte die Nationalversammlung mit 277 von 379 abgegebenen Stimmen den Sozialdemokraten Friedrich Ebert (1871-1925) zum Reichspräsidenten.

  6. Der SPD-Politiker und erste Reichspräsident (1919-1925) der Weimarer Republik, Friedrich Ebert. (undatierte Aufnahme). (dpa - Bildarchiv) Mit der Novemberrevolution 1918 wurde in Deutschland die konstitutionelle Monarchie durch die parlamentarische Demokratie abgelöst.

  7. Am 11. Februar wählte die Nationalversammlung Friedrich Ebert zum Reichspräsidenten, der am 13. Februar das Kabinett Scheidemann ernannte. Die Weimarer Reichsverfassung trat am 14. August 1919 in Kraft. Sie konstituierte das Deutsche Reich als föderative Republik.