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  1. Das Schwerpunktbereichstudium. Das Schwerpunktbereichsstudium dient der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer, der Spezialisierung in den gewählten Gebieten und, soweit sie interdisziplinäre und internationale Bezüge aufweisen, deren Vermittlung. Dieses beginnt grundsätzlich ab dem 5.

  2. Das Schwerpunktbereichstudium. Das Schwerpunktbereichsstudium dient der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer, der Spezialisierung in den gewählten Gebieten und, soweit sie interdisziplinäre und internationale Bezüge aufweisen, deren Vermittlung. Dieses beginnt grundsätzlich ab dem 5.

  3. Die Juristische Fakultät der LMU München bietet eine breite Auswahl an Schwerpunktbereichen. Übersicht über die Schwerpunktbereiche Fragen zum Schwerpunktstudium oder Vorschläge zur Verbesserung oder Umgestaltung des Schwerpunktbereichs nimmt die Fachschaft Jura gerne unter fachschaft@jura.uni-muenchen.de entgegen.

  4. Als Teil der traditionsreichen Ludwig-Maximilians-Universität München steht die Juristische Fakultät für höchste Lehrqualität und herausragende Forschung – hierfür stehen auch die über 5.000 Studierenden und fast 500 Mitarbeitenden. 14.5.2024 | Digitale Transformation in der öffentlichen Verwaltung.

  5. Eine erfolgreiche Anmeldung erscheint im Notenauszug mit der Prüfungsnummer 8x02 bzw. 8x04. (x steht für den Schwerpunktbereich; 02 für altes Recht und 04 für neues Recht). Zulassung zur Schwerpunktklausur: diese finden Sie ab dem 23.02.2023 in Ihrem Notenauszug mit der Prüfungsnummer 8x20.

  6. Die nächste Probeklausur für die Schwerpunktbereiche findet am 13. Januar 2024 statt. Alle weiteren Informationen finden Sie im zugehörigen Moodle-Kurs. Übungsklausuren. Für jeden Schwerpunktbereich können Sie Übungsklausuren (teilweise mit Lösungen) per E-Mail an muenchner-examenstraining@jura.uni-muenchen.de anfordern.

  7. Schwerpunktbereich 2.2: Kriminalwissenschaften. Zuordnung zu einem Pflichtfach. Strafrecht. Allgemeine Beschreibung. Im Schwerpunktbereich 2.2 geht es um eine Erweiterung der strafrechtlichen Grundausbildung insbesondere um das Wirtschafts-, Sanktions- und Strafprozessrecht.