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  1. Als Quereinstieg wird der Wechsel aus dem In- oder Ausland in ein höheres Semester eines anderen Studiengangs bezeichnet. Ein Quereinstieg ist nur mit einem vom Prüfungsamt ausgestellten Semesteranrechnungsbescheid möglich. Für Studierende, die bereits an der LMU eingeschrieben sind, erfolgt der Quereinstieg durch einen Fachwechsel.

  2. Informieren Sie sich vor einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester unbedingt über die Bestimmungen im Rahmen der Studienfortschrittskontrolle in der Fachprüfungs- und Studienordnung Ihres Studiengangs und in der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung der TUM. Hier ist festgelegt, wie viele Credits Sie am Ende eines Fachsemesters ...

  3. www.lmu.de › de › workspace-fuer-studierendeFachwechsel - LMU München

    Ein Fachwechsel kann nur schriftlich innerhalb festgelegter Fristen beantragt werden. Den Antrag und die vorzulegenden Unterlagen lassen Sie uns bitte per Post zukommen oder werfen Sie diese in den Hauspostbriefkasten am Haupteingang der LMU ein. Wenn Sie keine datenschutzrechtlichen Bedenken haben, können Sie uns das ausgefüllte ...

  4. In freien Studiengängen steht allen Studieninteressierten, die die Hochschulzugangsberechtigung besitzen, ein Studienplatz zur Verfügung; daher ist vor der Immatrikulation keine Bewerbung notwendig. Für die Bewerbung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. -fach informieren Sie sich bitte über die jeweiligen Zulassungsbedingungen.

  5. www.mecum.med.uni-muenchen.de › studium › klinikKlinik - MeCuM - LMU München

    Die Fakultät empfiehlt, die Module in der richtigen Reihenfolge zu besuchen. Trotzdem ist es möglich nach Modul 1 das Modul 6 vorzuziehen. In diesem Fall muss Modul 5 zwingend als letztes Semester vor der Anmeldung zum Staatsexamen absolviert werden.

  6. Studium. Einen Überblick über das Studienangebot, die Auszeichnungen des Lehrkörpers und die internationalen Partner der medizinischen Fakultät der LMU gibt das neue Factsheet Education 2023.

  7. Höheres Semester. Die Zulassung und Immatrikulation für höhere Fachsemester kann erst nach Abschluss der Rückmeldung der bereits immatrikulierten Studierenden erfolgen. Der Zulassungsbescheid, der Ihnen im Falle einer Zulassung im örtlichen Vergabeverfahren zugesandt wird, enthält Ihre Immatrikulationsfrist.