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  1. Regierung des Großherzogtums Luxemburg. Hauptsitz. Refugium St. Maximin. Luxemburg. Luxemburg. Luxemburg. Website. www.gouvernement.lu. Die Regierung ist das Organ der Exekutive des Großherzogtums Luxemburg, welches sich aus dem Staatsoberhaupt (dem Großherzog) und den Ministern zusammensetzt.

  2. 13 Minister. Am 22. November fand in der Abgeordnetenkammer die Regierungserklärung statt. Dieses Programm legt die allgemeinen politischen Richtlinien fest, denen die Regierung in der laufenden Legislaturperiode folgen wird. Die nächsten Parlamentswahlen finden 2028 statt.

  3. Luxemburg: Staats- und Regierungsform: parlamentarische Monarchie ⁠ 2: Verfassung: Verfassung des Großherzogtums Luxemburg: Staatsoberhaupt: Großherzog Henri: Regierungschef: Premierminister Luc Frieden Parlament(e) Abgeordnetenkammer: Fläche: 2.586,4 km² Einwohnerzahl: 660.809 (1. Januar 2023) davon 47,2 % Ausländer ...

  4. Die am 1. Juli 2023 in Kraft getretene Verfassung besteht aus 132 Artikeln, die in 12 Kapiteln aufgeteilt sind: Gesetzgebungsverfahren. Sowohl die Abgeordnetenkammer als auch der Großherzog (bzw. die Regierung) können Vorschläge für neue Gesetz einbringen.

    • Die Legislative
    • Die Exekutive
    • Die Judikative

    Die gesetzgebende Gewalt wird von der Abgeordnetenkammerausgeübt. Die Abgeordnetenkammer verabschiedet die Gesetze gemäß den in der Verfassung vorgesehenen und in ihrer Geschäftsordnung erläuterten Verfahrensvorschriften. Sie teilt das legislative Initiativrecht mit dem Großherzog, der sein Recht über die Regierung ausübt.

    Der Großherzog ist das Staatsoberhaupt. Gemäß dem Wortlaut der Verfassung ist der Großherzog Inhaber der Exekutivgewalt. In dieser Eigenschaft stellt er die Durchführung von Gesetzen sicher, indem er die notwendigen Verordnungen festlegt. In der Praxis wird diese Aufgabe jedoch von der Regierung wahrgenommen, die die erforderlichen Entscheidungen u...

    Laut der Verfassung obliegt die Ausübung der Judikative den Gerichtshöfen und Gerichten. Sie sind in der Ausübung ihrer Funktionen unabhängig. In Luxemburg gibt es zwei Gerichtsbarkeiten: 1. eine Gerichtsbarkeit, die über zivil- und strafrechtliche Streitsachen und Anfechtungen von politischen Grundrechten erkennt; 2. eine Verwaltungsgerichtsbarkei...

  5. Beigeordnete Ministerin beim Premierminister für die Beziehungen zum Parlament.

  6. Die Regierung setzt sich aus einem Vorsitzenden, der den Titel Premierminister trägt, und aus mehreren Mitgliedern mit dem Titel eines Ministers zusammen. Sie kann ebenfalls ein oder mehrere Mitglieder mit dem Titel eines beigeordneten Ministers oder eines Staatssekretärs beinhalten.