Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Maike Kohl-Richter ist eine deutsche Volkswirtin. Sie ist die Witwe des ehemaligen deutschen Bundeskanzlers Helmut Kohl, mit dem sie von 2008 bis zu seinem Tod 2017 verheiratet war.

  2. 6. Feb. 2024 · Juristischer Erfolg für Maike Kohl-Richter: Im Streit um Tonbandaufnahmen von Altkanzler Kohl hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Journalist Schwan Auskunft über das Material...

  3. Maike Kohl-Richter, die zweite Ehefrau des verstorbenen Altkanzlers Helmut Kohl, soll nach einem Medienbericht die Alleinerbin seines Nachlasses sein. Kohls Söhne Walter und Peter erhalten...

  4. 1. Juni 2014 · Jetzt hat sich Maike Kohl-Richter, zweite Ehefrau von Altkanzler Helmut Kohl (CDU), doch über sich und ihre Beziehung zu ihrem Mann geäußert. "Ich war kein Groupie von Helmut Kohl", sagte sie...

  5. 9. Mai 2021 · Die Witwe, Alleinerbin und Gralshüterin Maike Kohl-Richter, 57, begründet mit dem Zitat jedenfalls, weshalb eine Helmut-Kohl-Stiftung aus ihrer Sicht zwingend in dessen "pfälzische Heimat" gehört.

  6. 6. Mai 2021 · Maike Kohl-Richter lehnt die Gründung einer Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung in ihrer geplanten Form ab. »In meiner Funktion als Erbin und Witwe Helmut Kohls habe ich dem Vorhaben nicht ...

  7. 8. Nov. 2018 · Maike Kohl-Richter, die Witwe von Altbundeskanzler Helmut Kohl, äußert sich nur selten öffentlich. Hauptgrund dafür ist der Streit um den Nachlass Kohls.

  8. 29. Nov. 2021 · Kurz vor seinem Tod bekam Altkanzler Helmut Kohl eine Entschädigung zugesprochen. Seine Witwe hat jedoch keinen Anspruch. Das wurde nun in letzter Instanz entschieden.

  9. 25. Okt. 2021 · Maike Kohl-Richter ist Alleinerbin und fordert ebenso wie ihr 2017 verstorbener Ehemann mindestens fünf Millionen Euro und Zinsen unter anderem von Kohls Ghostwriter Heribert Schwan.

  10. 4. Aug. 2024 · Maike Kohl-Richter ist die zweite Ehefrau von Altbundeskanzler Helmut Kohl und eine deutsche Volkswirtin. News und Infos zu Maike Kohl-Richter finden Sie hier.