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  1. Um Ihre Gebotsübersicht aufzurufen, gehen Sie bitte zu Mein eBay und wählen Gebote/Preisvorschläge - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Dort sehen Sie alle Artikel, auf die Sie aktuell bieten, auf die Sie geboten haben – aber bei Auktionsende nicht Höchstbietender waren – sowie sämtliche Preisvorschläge, die Sie gesendet haben.

  2. Sie können auch direkt zahlen, wenn Sie Ihre Zahlungsdaten gespeichert haben. Diese Funktion kann jederzeit in Mein eBay deaktiviert werden. Für einige Aktivitäten, wie z.B., wenn Sie Änderungen an Ihrem eBay-Konto vornehmen möchten, müssen Sie sich evtl. erneut einloggen.

  3. Ihr registrierter Mitgliedsname. Ihr Passwort. Artikelnummer der betreffenden Auktion. Mitgliedsname des zu streichenden Gebots. Ihre Begründung für das Streichen des Gebots: (max. 80 Zeichen) Klicken Sie auf diese Schaltfläche, um dieses Gebot zu streichen. WARNUNG: Gestrichene Gebote können nicht wieder in Kraft gesetzt werden.

  4. Wenn es nicht möglich sein sollte Ihr Gebot zurückzunehmen, können Sie versuchen, den Verkäufer zu kontaktieren und ihn bitten Ihr Gebot zu streichen. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, Ihrer Bitte nachzukommen. Das sind die Ausnahmen, in denen Sie ein Gebot zurücknehmen können. Sie können ein Gebot zurücknehmen, wenn:

  5. Sie etwas höher geboten haben, als Sie ursprünglich vorhatten. Wenn Sie berechtigt sind, Ihr Gebot zurückzunehmen, können Sie dies über die Funktion "Rücknahme des Gebots" technisch umsetzen. Sie sollten auf jeden Fall zusätzlich dem Verkäufer gegenüber die Anfechtung erklären und ihm den Grund für die Rücknahme des Gebots mitteilen.