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  1. Vertrauensfrage. Als Pendant zum Misstrauensvotum kennt das Grundgesetz (GG) die V., die vom Bundeskanzler gestellt wird. Meist verbindet der Kanzler die V. mit einem Gesetz: Vertrauen zum Kanzler bedeutet dann auch die Zustimmung zum Gesetz. Das geschieht bei Gesetzen, die im Regierungslager umstritten sind.

  2. In der 60-jährigen Bundestagsgeschichte wurde bislang fünf Mal von einem Regierungschef die Vertrauensfrage gestellt, zwei Mal versuchte das Parlament, den Kanzler per Misstrauensvotum zu stürzen. Vor 30 Jahren, am 3. Februar 1982, war es Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD), der dem Parlament die Vertrauensfrage stellte.

  3. Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 68. (1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt ...

  4. 25. Nov. 2023 · Lewandowsky glaubt allerdings, dass ein Misstrauensvotum in der aktuellen Situation so gut wie aussichtslos wäre. „Schließlich haben die Unionsparteien und die FDP zusammen keine Mehrheit ...

  5. Das konstruktive Misstrauensvotum. Der Bundestag kann den amtierenden Bundeskanzler entlassen – und zwar dann, wenn die Abgeordneten ihm nicht länger vertrauen. Dieses sogenannte konstruktive Misstrauensvotum gab es bisher zweimal – einmal erfolgreich, das andere Mal nicht. Das Misstrauensvotum gegen Willy Brandt (1972)

  6. Eine Frage des Vertrauens. Das eine gilt als Waffe des Parlaments, das andere als Druckmittel des Kanzlers. Und doch dienen die Regelungen, die das Grundgesetz für das konstruktive Misstrauensvotum und die Vertrauensfrage festlegt, ein und demselben Zweck: Sie sollen dafür sorgen, dass Regierungskrisen schnell überwunden werden und kein ...

  7. Das eine gilt als Waffe des Parlaments, das andere als Instrument des Kanzlers. Und doch dienen die Regelungen, die das Grundgesetz für das konstruktive Misstrauensvotum und die Vertrauensfrage festlegt, ein und demselben Zweck: Sie sollen dafür sorgen, dass Regierungskrisen schnell überwunden werden und kein Zustand eintritt, in dem das Land keine handlungsfähige Regierung besitzt.